Geblitzt in Darmstadt, A 67, km 23,0, Höhe AS DA-Griesheim, FR Mannheim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen der Bußgeldbescheid. 

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Seine übermäßige Fehleranfälligkeit ist aber durch zahllose Tests gerichtssicher nachgewiesen.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern Laserimpulse aus. Fährt ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hinein, werden die Signale reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Mittels der hieraus gewonnenen Daten wird die Fahrzeit für Strecke und mithin die Geschwindigkeit berechnet. Sobald der zulässige Höchstwert überschritten ist, wird die Kamera aktiviert.

Aber schon diese zeitliche Reihenfolge ist fehlerträchtig. Denn bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa bei Kolonnenfahrten, ist eine sichere Zuordnung nicht mehr möglich. Dann kann die Bußgeldstelle nicht mehr sicher nachweisen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Auf der Länge der Messstrecke kommt es zu einer Strahlenaufweitung. Diese Versacht sehr oft eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch kommt es zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und somit in mindestens jedem zweiten Fall zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Die falsche Einstellung des Scanwinkels (ein sehr häufiger Aufbaufehler), kann ebenfalls schwerwiegende Folgen haben. Schon die geringste Abweichung, und sei es nur ein Grad, führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Sollte in der Akte nicht dokumentiert sein, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen.

Oft ist die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder gar abgelaufen. Auch in diesem Fall ist der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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