Geblitzt: In Düsseldorf, Nördlicher Zubringer, FR Essen,Höhe Scheffelstraße- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, in dem Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von hier 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird? 

Dann folgt meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dieser kann teuer werden. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und bei 26 km/h kommt noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Strafen steigern sich alle 5 km/h und können bei Wiederholungstätern extra erhöht werden. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Der Blitzer weist den charakteristischen Messbalken auf, der mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet ist. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die durch das heranfahrende Fahrzeug verursacht werden. Die anderen beiden bestimmen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Dadurch kann die Fahrtzeit für die eingegebene Messtrecke bestimmt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der eingegeben Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Sonneneinstrahlung auf das Gerät und einfache Lichtreflexe (etwa der eigene Schatten des Fahrzeugs, von entgegenkommenden Kfz oder Bäumen) können die Helligkeitsunterschiede und damit die Geschwindigkeitsmessung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

LED-Scheinwerfer führen  zu gravierend falschen Messergebnissen. Die Lichtquelle pulsiert, indem das Licht in sehr kurzen Abständen immer wieder ein- und ausgeschaltet wird. Genau dieses Ein- und Ausschalten des Lichts ist für den Blitzer ein Problem, weil er, zumindest für die Dauer seiner Messung, eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile benötigt, um einen Messwert bilden zu können. Das LED-Licht verursacht jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen in den jeweiligen Messkurven auftauchen und so zu einer falschen Berechnung des Geschwindigkeitswerts führen.

Zu achten ist auch auf die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Messbalken mittels der zum gehörenden Wasserwaage. Eine Schrägstellung verursacht automatisch erhöhte Geschwindigkeitswerte. 

Die Aufstellung des Blitzers auf erdigen Grund muss sicherstellen, dass ein Einsinken des Geräts nicht geschehen kann. Auch dieses beeinflusst die Messung negativ. 

Zuordnungsprobleme können bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen oder entgegenkommenden Verkehr auftreten. Dann ist nicht sicher nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Das Gerät bedarf gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer gültigen Eichung. Ist diese wegen der Nichteinhaltung der Wartungsintervalle abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren.

Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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