Geblitzt in Erfurt, Häßlerstr./FR Tschaikowskistraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Erfurt wirft Ihnen in einem Anhörungsschreiben vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der folgende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Aber das hier verwendete Lichtschrankenmesssystem hat zahlreiche Schwächen, die ein erfahrener Verteidiger zu Ihren Gunsten verwenden kann.

Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede bestimmt.

Daher können schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen Fahrzeugs, die Messung unzulässig beeinflussen.

Gleiches gilt für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, welches eine Verzerrung in der Datenerfassung verursacht.

Oft kommt es zu einer Verstellung des Scanwinkels. Dies führt schon bei einer Veränderung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Dadurch kann es zu einer fehlerhaften Zuordnung der festgestellten Geschwindigkeit kommen.

Häufig wird versäumt die Eichung zu erneuern. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, bisher wurden alle Verfahren von dem Amtsgericht Erfurt eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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