Geblitzt in Godelund, L 12, Höhe Moorweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Es drohen bei mehr als 20 km/h  zuviel ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € möglich.

 Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

All dies kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger ersparen. Denn gemessen wird hier mit einem Lichtschrankenmesssystem. Dessen gerichtsbekannte Fehler sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Grundschema ist einfach erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des Messgerätebalkens, welcher mit mehreren Sensoren ausgestattet ist) in einer bestimmten Zeit. Hieraus kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden. Lichtschrankengeräte messen mittels mehrerer Infrarotstrahlen, welche die Fahrbahn in einem rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit , die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Ist allerdings der Messwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Kommt es wegen der Bodenbeschaffenheit oder anderer Gründe zu einem Absacken des Stativs, genügen wenige Millimeter um die Messung zu verfälschen.

Vor Beginn der Messserie müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Findet sich hierfür keine ausführliche Dokumentation in der Akte, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Erst nach der Berechnung der Geschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst. Durch diese Zeitverzögerung können Zuordnungsschwierigkeiten entstehen, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messserie annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Kiel und Berlin sowie Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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