Geblitzt in Hamburg, Am Saalehafen, Höhe LM 14, i.R. Veddeler Damm- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wird Ihnen bei dieser Messstelle eine Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, lohnt es sich einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed ist mit seinen zahlreichen und gerichtsbekannten Fehlerquellen die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Spezialisten für Verkehrsmesstechnik haben unter anderem folgende Schwachpunkte nachgewiesen.

Bei mindestens der Hälfte aller Messungen werden falsche Geschwinigkeiten angezeigt. Die Ursache ist eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Häufig ist der Messwinkel nicht genau auf 45 Grad eingestellt. Dann werden automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers, kann nicht sicher festgestellt werden, bei welchem Auto die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % zu gewähren. Fehlt in der Akte ein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung ebenfalls zu verwerfen. Befindet sich auf der Nebenspur ein Fahrzeug, kann dessen Komtur ebenfalls zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung führen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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