Geblitzt in Hamburg, Braamkamp 52, i.R. Jahnring- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts überschritten? 

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer und sehr unangenehm werden.

Ab 21 km/h zuviel drohen 80 € und ein Punkt. Sollen Sie 26 km/h zu schnell gewesen sein, sind es schon 100 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich jeweils bei nächsten 5 km/h. Die Bußgeldstelle kann die Strafe für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter außerdem extra erhöhen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle das drohende Bußgeld, Punkt und Fahrverbot ersparen.

Sie sind hier von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Dessen Schwächen sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Zwar führte schon die massive Kritik durch die Fachgerichte dazu, dass die komplette Software ausgetauscht wurde. Die charakteristischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserimpulsen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Dieser wertet die Daten aus und kann mit deren Hilfe die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Wird der Grenzwert überschritten, erfolgt automatisch ein Auslösen der Kamera.

Bei ca. der Hälfte aller Messvorgänge führen aber verzerrte Rückstrahlsignale zu fehlerhaften Werten und damit Geschwindigkeitsbestimmungen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Noch häufiger werden Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dann liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Gerätezulassung vor und die Messung darf nicht verwertet werden.

Ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt (dieser ist verantwortlich für die genaue Ausrichtung auf die Fahrbahnneigung), kommt es zu sogenanntenSchrägmessungen. Diese haben immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge.

Zur Vermeidung solcher Anwendungsfehler müssen die Beamten vor dem Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Ist der entsprechende Nachweis in der Akte nicht zu finden, kann der Vorgang keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Zuordnungsschwiereigkeiten treten bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten auf. Dann ist bei einer Nachprüfung nicht sicher nachvollziehbar, ob tatsächlich das gemessene Fahrzeug abgebildet wurde.

Gesetzlich ist die gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Ist diese abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. 

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.


Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema