Geblitzt in Hamburg, Kurt-Schumacher-Allee, Ecke Brockesstraße, i. R. Steinstraße- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden. 

Bei einer Überschreitung von mehr als 21km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €, bei mehr als 25 km/h sind es schon ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 180 €. Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen.

Jedoch muss es soweit nicht kommen. Geblitzt wird an dieser Messstelle mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind die besten Gründe für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dass Messprinzip ist einfach erklärt. Dieser Blitzer sendet kontinuierlich Laserstrahlen im Infrarotbereich aus und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm auf 75 m. Sobald ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hineinfährt, startet eine Laser-Puls- Laufzeit- Messung. Das dabei ermittelte dreidimensionale Bild wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen. Aus dieser ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit, die auf einer Strecke von 20 m bis 50 m vor der Kamera errechnet wird. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch führt schon diese zeitliche Reihenfolge zu Messfehlern. Besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa bei Kolonnenfahrten, kann es passieren, dass nicht zuordbar ist, ob der der angegebene Messvorgang tatsächlich dem abgebildeten Fahrzeug zuzuordnen ist. Tritt diese Unsicherheit auf, ist das Verfahren einzustellen.

Die Strahlenaufweitung führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese sind bei mindestens jeder zweiten Messung die Ursache für unzutreffende Geschwindigkeitsangaben. Wird dieses festgestellt, kann die Messung kein taugliches Beweismittel für den behaupteten Geschwindigkeitsverstoß sein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Der häufigste Aufbaufehler ist eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Justierung des Geräts zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Schon eine Abweichung von einem Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Gerichtlich angeordnete Testreihen haben ergeben, dass bei mindestens Prozent aller Messungen die 20 Meter Mindestabstand unterschritten wurden. Das bedeutet, dass auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs in das Ergebnis einbezogenwerden, was nicht den Nennbetriebsbedingungen entspricht. Ein Vertreter der Firma Vitronic gab die Möglichkeit von Messabweichungen vor Gericht sogar zu. Das Gerät ist weder auf die Auswertung solche Daten programmiert, noch ist dieses von der Gerätezulassung erlaubt. Daher liegt in diesen Fällen zumindest ein Beweisverwertungsverbot vor.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, ist die Messung auch zu verwerfen. Oft ist die Dokumentation nicht ordnungsgemäß ausgeführt, was gerichtlichen Massstäben nicht genügt.

Sollte die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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