Geblitzt in Handewitt, Weding, Ochsenweg, K 134, in H.Hs.-Nr. 18- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ihnen wird in einem Anhörungsbogen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/ überschritten?

Dann kann der in zwei bis vier Wochen folgende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Es drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h  260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h beträgt.

Bei Wiederholungstätern wird sehr schnell der strafschärfende Vorsatz angenommen und  Fahranfängern wird die Probezeit verlängert  sowie die Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren vorgeschrieben. 

Allerdings muss es soweit nicht kommen. An dieser Stelle wird die Geschwindigkeit durch eine Lichtschrankenmessung festgestellt. Dieses Messsystem hat gravierende Fehlerquellen, welche die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs sind.

Das Grundschema ist leicht erklärt. Der Messbalken des Geräts ist mit fünf Sensoren ausgestattet, welche die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren und die jeweilige Entfernung feststellen. Aus der  für die Messstrecke benötigten Fahrzeit wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedocj können schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Gleiches gilt für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, welches zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit erhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Das Gerät muss genau parallel und mit einem exak eingerichteten Scanwinkel zur Fahrbahn justiert werden. Sehr häufig geschehen hier aber Nachlässigkeiten, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Werten führt.

Die Kamera wird erst nach dem eigentlichen Messvorgang ausgelöst. Diese zeitliche Verzögerung führt insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann kann es nicht als sicher gelten, dass der angegebene Messvorgang korrekt dem Foto zugeordnet wurde.

Nicht selten ist die Eichung des Gerätes entweder nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder abgelaufen. Auch in diesem Fall ist die Messung zu verwerfen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, vor dem hier zuständigen Amtsgericht Schleswig wurden bisher alle Verfahren eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema