Geblitzt in Chemnitz, Neefestraße, über Neubauernweg, FR Carl-Hamel-Straße- Hilfe vom Fachanwalt!

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Bußgeld, Punkte oder drohendes Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit lange  erfolgreich bundesweit in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht verbindet Elemente  des Verkehrs- und Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Seine  Kanzlei hat Büros in Berlin und  Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Vor dem Amtsgericht Chemnitz hat er schon überdurchschnittlich häufig die Interessen seiner Mandanten erfolgreich durchgesetzt.

Schwerpunkt der Verteidigung sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist zur Zeit eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. 

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen in gebündelter Form aus. Wird ein Fahrzeug von diesen erfasst, werden die Strahlen reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Dadurch kann eine Objektkontur erstellt und die Fahrtzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt werden Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Durch die Aussenden in Bündelform erweitert sich mit laufender Entfernung aber der Messradius der Lichtstrahlen. Dadurch können diese von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Das Messgerät speichert sie aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Fahrtzeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die angezeigten Werte nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei bestimmten Verkehrskonstellationen (Überholmanöver, entgegenkommendes Fahrzeug, Kolonnenfahrten u.ä.) treten Zuordnungsprobleme auf, welche das Messergebnis verfälschen.

Nicht selten passieren dem Personal Aufbaufehler (unrichtiger Scanwinkel, keine fester Grund für das Stativ) oder Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Messdaten. In diesen Fällen kann nicht von einer genauen Messung ausgegangen werden. Daher fordert der Hersteller eine Schulung des Personals vor dessen ersten Einsatz. Ist eine solche in den Akten nicht dokumentiert, kann die Messung keinen Bestand haben.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, so ist die Messreihe zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet dafür mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das Gutachten listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. Es ist daher die Basis für einen Beweisantrag mit dem die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. 

Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachters.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.

Kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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