Geblitzt in Köln, auf der A 57, bei km 114,392, RF Neuss- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Köln erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten hätten?

Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen dann ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Doch soweit muss es nicht kommen!

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät Poliscan Speed. Dessen zahlreiche Fehler sind durch unzählige Tests nachgewiesen und gerichtsbekannt.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale. Dieses führt bei über 50 % aller Messungen zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird zeitlich versetzt zu dem eigentlichen Messvorgang ausgelöst. Daher kommt es besonders bei einem hohen Verkehrsaufkommen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Die hierdurch hervorgerufenen "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei mehr als der Hälfte aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Wird dies festgestellt, kann ein Beweiserhebungsverbot bestehen.

Ist die Eichung des Gerätes nicht ordnungsgemäß geeicht worden oder diese abgelaufen, ist eine Toleranz von mindestens 20 % zu berücksichtigen (AG Jena, 260 Js 29690/16).

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden

Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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