Geblitzt in Leverkusen, A 59, km 018.890, RF Leverkusen, zw. AS Rheindorf u. AK Leverkusen West!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Leverkusen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen? Neben einem hohen Bußgeld ist dann bei 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 Km/h ein Monat Fahrverbot möglich.

Aber diese Folgen kann ein erfahrener Verteidiger für Sie abwehren. Denn aufgestellt ist hier ein mobiler Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Schwachstellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät hat einen länglichen Messbalken auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede und ermöglich so eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung drastisch verfälschen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden.  Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Ist der Aufbau nicht exakt genug, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Bei dichtem Verkehr kommt es außerdem zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Liegt kein Nachweis vor, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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