Geblitzt in Quickborn, auf der A 7, bei km 136,900, in Richtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen, weil Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon bei mehr als 140 km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. möglich. Ab 146 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese Strafen ersparen. Das Hauptargument sind dabei die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung. Dafür tasten Laserimpulse die Fahrbahn auf einer Entfernung zwischen 10 und 75 Metern innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scannwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflektion wieder empfangen werden.  Sobald ein Fahrzeug den voreingestellten Grenzwert überschritten hat, fertigt das Gerät automatisch ein Foto an.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Auffächerung der Impulse. Der entstehende Signalkegel führt zu einer fehlerhaften Registrierung der Rückstrahlsignale. Aus diesem Grund werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten berechnet.

Bei der Justierung des Blitzers wird nicht immer der Scannwinkel genau auf die Fahrbahnneigung eingestellt.  Dann führen schon die geringsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitversetzt zum eigentlichen Messvorgang. Dieses führt bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Ausdrücklich verlangt der Gerätehersteller eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Findet sich ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, ist die Messung zu verwerfen.

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.  

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Kiel und Berlin. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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