Geblitzt in Schleswig, Flensburger Straße, K 1, Höhe Einmündung Neuwerkstraße, Ri. Gottorfer Damm!

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Ihnen wird ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen. Dann haben Sie sehr gute Chancen der drohenden Strafe zu entgehen.

Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserstrahlen tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Blitzer zurück. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die Länge der Messstrecke kann zu einer Signalauffächerung führen. Der entstehende Impulskegel führt dann zu einer Verfälschung der Messdaten. Allein aus diesem Grund werden bei ca. 50 % aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt. 

Häufig ist der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung justiert. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Hat der Blitzer zwei oder mehr Fahrzeuge gleichzeitig erfasst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem Auto die Geschwindigket gemessen wurde.

Vor der Inbetriebnahme des Blitzers müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte protokolliert, liegt keine verwertbare Messung vor.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Dieses gilt auch, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Schleswig nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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