Geblitzt in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Dann wurden Sie von dem hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed erfasst. Daher lohnt es sich, den gesamten Vorgang von einem erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Unzuverlässigkeit dieses Geräts ist die Hauptursache, dass die Mehrzahl der Verfahren nach einem Einspruch eingestellt wird.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dabei werden Daten gewonnen, die ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Dann wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt.

Aber die für ein Geschwindigkeitsmessgerät überlange Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale. Dies verursacht natürlich auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse und damit eine Verfälschung der Messdaten. Dies passiert so häufig, dass schon wegen diesem Funktionsfehler etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Der Messsensor muss nach den Herstellervorgaben unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht die Ausrichtung aber nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Sobald sich mehr als Fahrzeug im Messbereich befindet, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Objekterfassung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die Messbeamten müssen vor dem Einsatz an diesem Gerät geschult werden. Häufig fehlt hierfür ein qualifizierter Nachweis in der Akte, was die Messung unverwertbar macht. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.






Foto(s): Andreas Junge

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