Geblitzt in Wiesbaden Breckenheim, A 3, km 151,700, Fahrtrichtung Köln- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, einer der unzuverlässigsten Blitzer, welcher zur Zeit aber noch eingesetzt wird.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden ununterbrochen Lasersignale ausgestrahlt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber 75 Meter sind für einen Blitzer eine außergewöhnlich lange Strecke. Diese Länge verursacht eine Signalauffächerung und dadurch auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Diese Verfälschung tritt so häufig auf, dass allein wegen dieses Systemfehlers etwa jede zweite Messung falsch ist. Ist der Messsensor nicht exakt parallel zur Fahrbahn ausgerichtet (ein sehr häufiger Aufbaufehler) kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Oft befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich. Der Sensor hat dann Schwierigkeiten mit der Unterscheidung und es ist nicht sicher nachweisbar, ob das abgebildete Fahrzeug von den Strahlen erfasst wurde. Vorgeschrieben ist eine Schulung der Messbeamten vor dem ersten Einsatz. Ist hierfür kein Nachweis in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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