Geblitzt in Wirdum, L4, Wirdumer- Altenteich, km 3,850, Richtung Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Aurich wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Geben Sie den behaupteten Verstoß nicht vorschnell zu. Denn das hier eingesetzte Messgerät des Typs Traffiphot S ist für seine Fehleranfälligkeit berüchtigt. Wegen dieser liegt die Einstellungsquote im Bußgeldverfahren bei dieser Messstelle auch weit über dem Durchschnitt.

Die Unzuverlässigkeit hat ihre Ursache in dem Messprinzip dieses Blitzers. Gemessen wird mit Hilfe von drei Piezokabeln, die im Abstand von 1,5 Meter im Straßenbelag verlegt sind. Überfährt ein Fahrzeug die Kontakte, kommt es zu einer Druckveränderung. Die dann gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Kabellänge benötigten Fahrzeit und dann kann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber für eine exakte Messung muss der Zustand des Messstellenbereichs im Idealbereich, wie zum Zeitpunkt der Eichung sein. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich also in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Jedoch erfüllt der Zustand der hiesigen Messstelle diese Voraussetzungen regelmäßig nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Oft sind hier die Induktionsschleifen auch durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. Auch kleinste Erschütterungen durch andere nachfolgende Fahrzeuge beeinflussen die Messung negativ. Oft fehlt auch in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, was zu einer Unverwertbarkeit der gewonnenen Daten und damit des Messergebnisses führt.

Bei einer Überprüfung Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle können diese und noch viele weitere Fehler gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.


Foto(s): andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema