Geblitzt in Wuppertal, auf der A 1, bei km 373,030, FR DO- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Wuppertal wirft Ihnen vor, die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten zu haben.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen jetzt schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier die drohenden Strafen ersparen.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Trotzdem sind seine zahlreichen Fehlerquellen gerichtsbekannt und in zahllosen Tests nachgewiesen.

Fehler bei der Datenverarbeitung führen bei mindestens jeder zweiten Messung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung vorliegen.

Zwischen dem eigentlichen Messvorgang und dem Auslösen der Kamera liegt eine zeitliche Zäsur. Diese führt besonders bei einem dichten Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist es nicht sicher, ob die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Bei über 50 % aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot begründen.

Der häufigste Aufbaufehler ist die ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die Justierung auf die vorhandene Fahrbahnneigung, Schon die geringe Abweichung um ein Grad führt aber schon zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ist in der Akte kein Zertifikat, welches die Schulung der Messbeamten an diesem Gerätetyp bestätigt, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Ist die Eichung des Gerätes nicht dokumentiert oder sogar abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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