Geblitzt: Meinstockheim, A3, Ri. Passau/Linz, Abschnitt 480, km 2,0- Rat vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Straubing erhalten, weil Sie hier von dem mobilen Blitzer erfasst wurden. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar.  Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch die besten Argumente liefern.

Die Geschwindigkeit wird mit einer Laserpulslaufzeitmessung festgestellt. Laserimpulse erfassen das fahrende Fahrzeug und das Gerät kann mit ihrer Hilfe messen, welche Zeit für eine zuvor festgelegte Strecke benötigt wird. Hieraus kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden. Unabhängige Tests haben aber gezeigt, dass bei ca. 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein. Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3) ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2) Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Das Gerät misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der größte Teil dieses Bereichs ist aber  auf dem Messfoto gar nicht zu sehen. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokumentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht der Blitzer davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Da also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokemtation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden, wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und wenn nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden. Eine Auswertung der Messprotokolle fördert hier nicht selten Fehler zu Tage. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es außerdem möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt.  In diesem Fall kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Es wurden auch schon ganz Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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