Geblitzt: Recklinghausen, auf der BAB 43, km 35.760, FR Wuppertal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Recklinghausen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zum Vorwurf? Reagieren Sie nicht zu vorschnell. Denn es lohnt sich mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Die besten Argumente liefern dabei die zahlreichen Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses bestimmt die Geschwindigkeit mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Hierdurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon allein die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich wird dadurch die Berechnung verfälscht, was bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitswerten führt. Außerdem ist häufig der Messwinkel nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Außerdem hat dieses Gerät besonders bei dichtem Verkehr extreme Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Oft ist dann der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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