Geblitzt: Sandersdorf-Brehna, Glebitzsch, BAB 9, km 99,100, Messstelle im Baubereich Ri. München- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten.

Dem zugesandten Anhörungsbogen folgt dann zeitnah der Bußgeldbescheid. Dieser kann schon bei einer Überschreitung um 21 km/h einen Punkt und ab 26 km/h einen Monat Fahrverbot beinhalten. Natürlich wird zusätzlich ein hohes Bußgeld ausgesprochen. Für Fahranfänger und Wiederholungstäter sind auch noch hohe Nebenstrafen möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstrecke das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer funktioniert wie folgt. Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Lichtimpulse aus. Der entsprechende Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug  vom System wieder empfangen werden. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings führen verzerrte Rückstrahlsignale bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung gegeben sein.

Bei über 50% aller Messungen werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Der Blitzer hat bei unübersichtlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme. Besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten kann die Bußgeldstelle nicht immer nachweisen, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich hinsichtlich des abgebildeten Fahrzeugs gemessen wurde. 

Um eine fehlerhafte Messwertzuordnung auszuschließen, enthält das Foto einen Auswertrahmen. Die korrekte Zuordnung ist schon dann zweifelhaft, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Auswertrahmen befinden. Weiterhin ist die Messwertbildung nicht immer  nachvollziehbar, weil die Herstellerfirma aus patentrechtlichen Gründen die vollständigen Messdatensätze nicht offenlegt. Das Gerät liefert immer nur das Ergebnis, nicht aber dessen Zustandekommen.

Die ungenaue Einstellung des Scanwinkles ist ein sehr häufiger Aufbaufehler. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme sind eine Vielzahl von Gerätetests vorgeschrieben. Sind diese nicht ordnungsgemäß protokolliert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten und die Geräteeichung ist deswegen abgelaufen. Wird dies festgestellt, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. 

In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.




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