Geblitzt Selk, Kreisstraße K1, Rtg. Brekendorf, Abs. 90, Höhe Km 1.5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen, stehen die Chancen sehr gut, dass Ihnen ein erfolgreicher Einspruch die drohenden Strafen ( möglich sind u. a. ein hohes Bußgeld und mehrere Monate Fahrverbot) erspart.

Denn gemessen wird. hier mit einem Lichtschrankenmessgerät, dem immer noch häufigsten aber auch sehr fehleranfälligen Messgerät der Polizei in Schleswig. 

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf einer Länge von ca. 20 Metern queren Laserimpulse die Fahrbahn im rechten Winkel. Die dadurch ermöglichte Ort- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit zum Ergebnis. 

Diese simple Methode hat aber auch sehr große Schwächen. So ist sehr häufig der Messwinkel nicht mit der nötigen Genauigkeit eingestellt. Dann führt schon die geringste Abweichung zu einer überhöhten Geschwindigkeitsangabe. Oft werden aber auch mehrere Fahrzeuge zugleich vom Blitzer erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist es der Bußgeldstelle nicht möglich, gerichtsfest nachzuweisen, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist das Gerät nicht parallel zur Fahrbahn ausgerichtet, werden die Autos nicht exakt mit der Längsseite gemessen. Ist dies der Fall, liegt keine verwertbare Messung vor. Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen, dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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