Geblitzt. Stapelfeld, A 1, km 11,075, FR Hamburg- Bußgeld vermeiden- Rat vom Fachanwalt.

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Wenn Sie Post von der Bußgeldstelle Kreis Stormarn bekommen haben, weil Sie an dieser Stelle geblitzt wurden, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Es sind besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Poliscan Speed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen. 

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch Laserstrahlen. Mittels dieser wird die Zeit ermittelt, welche das Fahrzeug für die zuvor eingestellte Strecke benötigt. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es  möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Testreihen haben  ergeben, dass bei diesem Gerät 50 % der Messung nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ermitteln. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt.  

Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3. ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2. Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden.

 Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar.

 Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Es sind außerdem zwei Annullationsgründe werksseitig vorgegeben. Einmal sind dies solche, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann. Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Strecke nicht erreicht wurde. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass auch bei solchen Fehlern, die Bußgeldstelle eine ordnungsgemäße Messung behauptet.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Der Gutachter wertet Ihre Rohmessdaten und Messprotokolle aus. Dabei findet er die oben genannten oder noch weitere Fehler. Diese und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis, dokumentiert er in seinem Gutachten.

Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  Gericht die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies tierunproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit  in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung zu dem hier zuständigen Gericht spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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