Geblitzt: Timmendorfer Strand, Ortsteil Niendorf, B 76, Höhe Waldweg-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Ostholstein wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn wegen der Fehleranfälligkeit des hier aufgebauten Lichtschrankenmesssystems werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt.

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt.  Es werden auf einer Länge von 25 Meter quer zur Fahrbahn mehrere Lichtsensoren eingerichtet. Fährt ein Fahrzeug durch diese Lichtschranken, erhält der Blitzer ein Signal. Durch den Abstand der einzelnen Unterbrechungen lässt sich dann  durch eine Weg- Zeit- Berechnung die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

Aber sehr oft werden die Sensoren nicht exakt parallel und im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet. Dann kommt es schon bei minimalsten Ungenauigkeiten zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Lichtreflektionen auf den Fahrzeugen, etwa durch direktes Sonnenlicht, können die Messung verfälschen. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die Messbeamten, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Lübeck nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Auch bei einer Einstellung sind weder  Punkte noch ein Fahrverbot zu befürchten.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Auch eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist  über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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