Rechtstipp vom 12.07.2012

Gefährliches Blinken

Beim Abbiegen muss der Autofahrer besonders scharf aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines vor ihm fahrenden Fahrers verlassen, der ein Abbiegen nach links signalisiert. Denn wenn der blinkende Autofahrer seine Absicht ändert und weiter geradeaus fährt, darf sich der folgenden Fahrer auf das Blinken nicht verlassen. Vielmehr muss er abwarten, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug tatsächlich mit dem Abbiegevorgang beginnt (LG Arnsberg, AZ: I-5 S 104/11).

Gerne hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Puchheim weiter.



Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert