Gefährliches Blinken
- 1 Minute Lesezeit
Beim Abbiegen muss der Autofahrer besonders scharf aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines vor ihm fahrenden Fahrers verlassen, der ein Abbiegen nach links signalisiert. Denn wenn der blinkende Autofahrer seine Absicht ändert und weiter geradeaus fährt, darf sich der folgenden Fahrer auf das Blinken nicht verlassen. Vielmehr muss er abwarten, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug tatsächlich mit dem Abbiegevorgang beginnt (LG Arnsberg, AZ: I-5 S 104/11).
Gerne hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Puchheim weiter.
Artikel teilen: