Geistiges Eigentum, Marken und Erfindungen richtig schützen

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In Unternehmen ist Kreativität und Ideenreichtum heute so wichtig, wie nie zuvor. Der immer härter werdende Wettbewerb zwingt Unternehmer, ständig Neues auszuprobieren und Innovatives zu erfinden. Daher sind individuelle Daten und Ideen auch enorm wertvoll. Schließlich werden Existenzen darauf aufgebaut und ausgerichtet. Umso wichtiger ist es, die eigenen kreativen Ideen vor Diebstahl und Nachahmung umfangreich zu schützen. Ansonsten ist eine Existenz im Extremfall innerhalb kurzer Zeit zerstört. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie individuelles geistiges Eigentum und Marken richtig geschützt werden können.

Patente

Mit einem Patent können Personen ihre technischen Erfindungen schützen. Der Patentinhaber erwirbt mit einem Patent die Schutzrechte daran. Für einen bestimmten Zeitraum hat der Patentinhaber das alleinige Recht zur Verfügung über seine Erfindung. Außer ihm darf niemand diese Erfindung gewerblich nutzen. Gerade im technischen Bereich gibt es außerhalb der EU zahlreiche Betriebe, die es sich zur Aufgabe gemacht haben andere Erfindungen nachzuahmen. Diese Nachahmung bedeutet einen enormen Verlust für den tatsächlichen Erfinder. Es ist ratsam ein Patent anzumelden, um eine Erfindung vor Missbrauch zu schützen.

Die Marke

Mit einer Marke werden Dienstleistungen und Waren gekennzeichnet. Damit soll erreicht werden, dass die verschiedenen Waren und Dienstleistungen klar von weiteren Produzenten unterschieden werden können. Mit Wort- und Bildmarken werden beispielsweise entworfene Logos und Texte geschützt. Auch Kombinationen sind möglich. Zudem gibt es die Markenformen Hörmarken, Slogans, Farbmarken und mehr.

Das Urheberrecht

Mit dem Urheberrecht werden die Rechte von geistigem Eigentum in ideeller und materieller Hinsicht geschützt. Egal ob es sich um Literatur, künstlerische oder wissenschaftliche Werke handelt. Das Urheberrecht soll die Interessen der kreativen Schöpfer dieser Werke schützen. Die Interessen bestehen unter anderem darin, dass Urheber selbst darüber entscheiden, ob ihre Werke veröffentlicht werden, oder nicht. Auch die Art und Weise einer Veröffentlicht liegt in der Entscheidungsmacht des Urhebers.

Leider leistet das Internet einen großen Beitrag, dass diverse Werke in falsche Hände geraten oder ohne Zustimmung der Urheber veröffentlicht, vervielfacht oder missbraucht wird. Das Urheberrecht besteht für alle Werke bereits direkt nach der Erschaffung. Dabei ist es egal, ob es veröffentlicht wird, oder nicht. Erst 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlischt das Urheberrecht. Die unerlaubte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist strafbar. Um unerlaubte Verwendungen zu vermeiden, sollten Urheber bei Veröffentlichung die Urheberschaft ausweisen.



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