Gekündigt – Was nun?

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Auch wenn eine Kündigung erst mal eine unangenehme Erfahrung ist, bei der man sich schnell ungerecht behandelt fühlt, heißt es Ruhe bewahren. Denn bei einer Kündigung können viele Fehler passieren, die Sie mithilfe eines Rechtsanwalts nutzen können, um Ihren Job zu behalten. Es gilt, auch wenn die Kündigung bereits im Raum steht, ist diese nicht zwangsläufig rechtssicher, also muss schnell gehandelt werden.

Das Wichtigste zuerst: Ist die Kündigung erst mal ausgesprochen, bleiben nur 3 Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per SMS, WhatsApp oder E-Mail ist nicht verbindlich. In diesen Fällen gehen Sie auf jeden Fall weiter zur Arbeit. Selbst bei anderen Rechtsfehlern in der Kündigung gilt diese nach 3 Wochen als akzeptiert. Einzige Ausnahme: Eine bei Kündigung bestehende Schwangerschaft, die erst später festgestellt wird, kann die Frist verlängern.

Arbeitslosengeld sichern

Wer arbeitslos ist, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, damit Ihnen keine Sperre droht, sind aber auch hier Fristen zu beachten. Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung – noch besser sofort – bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ihrer Stadt als arbeitssuchend. Gewöhnlich reicht hier eine telefonische Meldung, wenn gleichzeitig ein Termin mit einem Berater vereinbart wird. So sparen Sie Wartezeit und entgehen einer Sperre durch das Amt.

Besonders bei fristlosen oder verhaltensbedingten Kündigungen sollten Sie sich die Zeit nehmen, die Situation mit Ihrem Berater vor Ort ausführlich zu besprechen. Wenn der fristlosen Kündigung kein Fehlverhalten zugrunde liegt, kann dieser nämlich von einer 3-monatigen Sperre absehen.

Übrigens: Auch wer während der Kündigungsfrist noch arbeiten muss, hat Anspruch darauf, für den Termin bei der Agentur für Arbeit und eventuelle Vorstellungsgespräche freigestellt zu werden und muss dafür keine Urlaubstage nehmen.

Kündigungsschutzklage

Sobald Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie diese schnellstmöglich durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Über unser Profil haben Sie die Möglichkeit, uns die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage im Wege einer Erstberatung für 99 € vorab prüfen zu lassen. Selbst wenn die Kündigung nicht zu beanstanden ist, kann häufig durch eine Abfindung ein besseres Ergebnis für Sie erzielt werden.

Die Kündigungsschutzklage wird beim örtlichen Arbeitsgericht eingelegt. In der Regel findet nach wenigen Wochen ein Gütetermin statt. Hier kann meist eine schnelle Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt werden.

Kosten

Kosten im Arbeitsrecht werden von jedem Beteiligten selbst getragen. Das heißt auch, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, erstattet Ihr Arbeitgeber in diesem Fall keine Kosten. Sind Sie allerdings rechtsschutzversichert oder erfüllen Sie die Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, ist die anwaltliche Tätigkeit für Sie kostenlos.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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