Gekündigte Bausparverträge der BHW: Können Betroffene sich wehren?

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Nachdem in den vergangenen Monaten bereits andere Bausparkassen eine erhebliche Anzahl von älteren Bausparverträgen gekündigt hatten, schrieb auch die BHW Anfang 2015 durch eine Vielzahl von Kündigungen Schlagzeilen. Wenn Bausparer von der BHW ein entsprechendes Schreiben erhielten, kann sich für die Betroffenen die Frage stellen, ob sie gekündigt werden durften oder nicht.

Eine Frage, die sich – auch wenn eine Vielzahl von weiteren BHW-Kunden betroffen ist – nur im Einzelfall beantworten lässt. Zwar hatten Gerichte bereits in der Vergangenheit Kündigungen von Bausparverträgen zu beurteilen. Dennoch kann nicht ohne Weiteres und in jedem Fall auf bereits ergangene Urteile zurückgegriffen werden. Denn eine rechtliche Prüfung muss auf mehreren Ebenen ansetzen.

Zunächst einmal gilt es zu prüfen, ob die im Bausparvertrag bzw. in den jeweils den Vertrag zugeordneten Allgemeinen Bausparbedingungen der BHW vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Kündigung erfüllt sind. Des Weiteren muss auch das "Kleingedruckte" der Verträge mit gesetzlichen Regelungen vereinbar sein. Es sind jedenfalls noch nicht sämtliche Rechtsfragen rund um die Kündigung von Bausparverträgen abschließend und endgültig geklärt – zumal die aktuelle Kündigungen bei verschiedenen Bausparkassen meist einen besonderen Hintergrund haben.

Ein weiterer Faktor, der die rechtliche Bewertung einer Kündigung durch die BHW von Fall zu Fall beeinflussen kann, ist, dass nicht nur die schriftlichen Unterlagen beachtet werden müssen. Auch spätere Entwicklungen können sich im Einzelfall auswirken. Eine belastbare Antwort, ob ein Bausparvertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht, lässt sich daher nur anhand des konkreten Falls finden. Wenn BHW-Bausparer von einer Kündigung durch die Bausparkasse betroffen sind und wissen möchten, welche rechtlichen Optionen ihnen offenstehen, sollten sie sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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