Geld sparen durch Widerruf von Autokredit – noch Jahre später

  • 3 Minuten Lesezeit

Widerrufsrecht bei Autokrediten besteht häufig noch heute

Tausende Verbraucher in Deutschland kaufen sich ihr Auto mithilfe eines Kredits. Bei diesen Autokrediten sind häufig die hauseigenen Banken der Automobilkonzerne die Geldgeber, beispielsweise die Volkswagen Bank oder die Mercedes-Benz-Bank. Jahrelang werden dann Raten abgezahlt; viele schrecken vor den Verbindlichkeiten zurück. Allerdings könnten diverse derjenigen Verbraucher, die nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen haben, heute enorm sparen! Grund dafür ist ein Rechtsvorteil, der sich geschickt ausnutzen lässt. Konkret geht es um das Widerrufsrecht gegenüber der Autobank. Dieses besteht im Grundsatz nur 14 Tage ab Vertragsschluss. Weil viele der Banken, unter anderem die Volkswagen Bank, offenbar fehlerhafte Vertragsunterlagen genutzt haben, begann diese Frist aber nie zu laufen. Der Widerruf ist dann noch heute möglich, man spricht auch vom „ewigen“ Widerrufsrecht.

Widerruf von Autokredit – was bringt das?

Übt man sein Widerrufsrecht aus, wird der geschlossene Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass die jeweils empfangenen Leistungen wechselseitig herausgegeben werden, kurz: Der Kunde bekommt alle gezahlten Darlehensraten zurück, muss im Gegenzug das Fahrzeug an die Bank übergeben. Zugleich kann die Bank für Verschleiß etc. Nutzungsersatz verlangen. Dennoch erhält man fast den kompletten (bisher) gezahlten Betrag für ein ggf. mehrere Jahre altes Fahrzeug – günstiger wäre man das alte Auto wohl nie „losgeworden“. Mit dem erhaltenen Geld kann man problemlos einen neuen Wagen kaufen oder anderweitig investieren.

Für Autokäufer, die ihren Kredit nach Juni 2014 aufgenommen haben, ist der Widerruf noch attraktiver. Im Juni 2014 hat sich die Rechtslage geändert: Autobanken dürfen von Verbrauchern beim Widerruf keinen Nutzungsersatz mehr verlangen. Das heißt, dass man im Falle des Widerrufs die komplette Summe zurückerhält. Man ist das Auto dann quasi kostenlos gefahren. Eine bessere Möglichkeit, einen älteren Wagen zurückzugeben und dazu noch den Wertverlust zu ersparen, gibt es nicht. Mithilfe des Widerrufs kann man so viel Geld sparen!

Für Geschädigte der Abgasaffäre ist der „ewige“ Widerruf vom Autokredit natürlich besonders attraktiv. VW lehnt nach wie vor ein pauschales Rückgaberecht von manipulierten Fahrzeugen ab. Mithilfe des Widerrufs könnte man die gewünschte Rückgabe erreichen.

Wer hat das „ewige“ Widerrufsrecht beim Autokredit?

Voraussetzung für den „ewigen“ Widerruf ist primär, dass die Autobank fehlerhafte Dokumente bei Vertragsschluss genutzt hat. Genauer gesagt geht es um die Widerrufsbelehrung. Eine solche Belehrung erhält jeder Verbraucher, um über sein Recht aufgeklärt zu werden. Verbraucher im Sinne deutschen Rechts ist, wer das Geschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Damit auch juristische Laien vollumfänglich in Kenntnis gesetzt werden, gibt es gewisse Anforderungen an die Deutlichkeit und Verständlichkeit dieser Belehrungen. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, etwa weil Pflichtangaben fehlen oder die Formulierungen zu unverständlich sind, setzt nach einhelliger Auffassung die Frist des Widerrufsrechts nicht ein. Der Widerruf ist dann „ewig“ möglich. Kurz: Wer von der Bank falsch belehrt wurde, kann heute häufig noch widerrufen und viel Geld sparen!

Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden!

Betroffen könnte jeder Darlehensnehmer eines Autokredits sein. Unabhängig davon, ob der bei der Volkswagen Bank, der Mercedes Bank oder beispielsweise bei der Bank 11 aufgenommen wurde. Allerdings ist jeder Fall anders gestrickt. Es bedarf also einer individuellen Untersuchung des Sachverhalts. Genau das bieten wir von Werdermann | von Rüden kostenlos an! Lassen Sie sich die Chance auf eine hohe Ersparnis nicht entgehen! Weitere Informationen auf unserer Website. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten