Geld zurück vom Online Casino - LG Koblenz verurteilt "Sunmaker & Sunnyplayer" zur Rückzahlung von 632.250,00 €

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 24.07.2023 den Online-Glücksspiel-Anbieter "PlayCherry Ltd." aus Malta zur Rückzahlung von Verlusten einer Spielerin in Höhe von 632.250,00 € verurteilt, welche diese auf den Online-Casino-Seiten "Sunmaker" und "Sunnyplayer" verloren hatten. Nach diesseitiger Kenntnis dürfte dies der bisher höchste ausgeurteilte Verlust eines Spielers bzw. einer Spielerin in Deutschland sein.

Eine Spielerin aus Rheinland-Pfalz verlor in der Zeit vom 27.12.2015 bis zum 02.12.2020 auf den Online-Casino-Seiten „Sunmaker“ und "Sunnyplayer" des Online-Glücksspiel-Anbieters "PlayCherry Ltd."  unter Berücksichtigung von Gewinnen insgesamt 632.250,00 € bei sog. „Slots“ (virtuellen Automatenspiele). 

Nachdem außergerichtliche Gespräche zwischen den Parteien erfolglos geblieben waren, legte die Klägerin Klage beim zuständigen LG Koblenz ein und klagte auf Rückzahlung der erlittenen Verluste. Dieser Klage gab das LG Koblenz nach persönlicher Anhörung der Klägerin nun erstinstanzlich statt.

Zunächst erklärte sich das LG Koblenz für zuständig und deutsches Recht für anwendbar.

Des Weiteren war das Landgericht unter Verweis auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des ersten Zivilsenates des Oberlandesgerichts Koblenz der Meinung, dass der verklagte Online-Glücksspiel-Anbieter die von der Klägerin gezahlten Beträge mangels Vorliegen einer nationalen Lizenz zum Veranstalten und Vermitteln der streitgegenständlichen Online-Glücksspiele zu Unrecht erhalten habe.

Daran würde sich auch nichts ändern, weil es inzwischen einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geben würde oder weil das streitgegenständliche Online-Glücksspiel-Angebot der Beklagten ggf. "geduldet" worden sei.

Der Online-Glücksspiel-Anbieter hätte auch nich nachweisen können, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Spieleinsätze Kenntnis von der Illegalität der streitgegenständlichen Online-Glücksspiele gehabt hätte. Dies könne letztlich aber auch dahinstehen, da der Schutzzweck der streitentscheidenden Normen einer Rückzahlungssperre entgegenstehen würde, wie auch schon das OLG Koblenz entschieden hatte.

Die klägerischen Ansprüche seien schließlich auch nicht verjährt.

"Wir gehen davon aus, dass die Beklagte nun in Berufung gehen wird und sind gespannt, ob die Beklagte sich auf das aus unserer Sicht eklatant europarechtswidrige Gesetz "Bill 55" aus Malta stützen wird. Dieses Gesetz verhindert aktuell die Anerkennung von ausländischen Urteilen (z. B. aus Deutschland) im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel zum Zwecke der Vollstreckung auf Malta. Denn damit würde die Beklagte einen möglichen Wideruf der ihr inzwischen für den Bereich der Sportwetten erteilten nationale Lizenz riskieren", sagt Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell, welcher die Klägerin im hiesigen Rechtsstreit rechtlich vertritt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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