Geldersatzanspruch für ungenutztes Wohnrecht?

  • 1 Minuten Lesezeit

In dem Verfahren 7 O 14/09 vor dem LG Heidelberg stritten die Parteien über die Frage, ob ein ungenutztes Wohnrecht in einen Geldersatzanspruch umschlägt. Dieses Wohnrecht der Klägerin basierte auf einem 1968 geschlossenen Erbauseinandersetzungsvertrag, der ihr ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht an einer Obergeschosswohnung auf dem Grundstück des Beklagten einräumte und dieses dinglich absicherte.

Zu dem Streit war es gekommen, weil die Klägerin die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste und in ein Pflegeheim umzog. Den von Ihr deswegen geltend gemachten Ersatzanspruch lehnte das Gericht jedoch ab, da es hierfür keine Anspruchsgrundlage gebe.

Einen Altenteilsvertrag im Sinne von Art. 96 EGBGB stelle das vertragliche Wohnungs- und Benutzungsrecht nicht dar, sodass dies als Anknüpfungspunkt ausfiel. Aber auch eine Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen des sog. Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung komme vorliegend nicht in Betracht, urteilten die Richter. Denn die jetzigen gesundheitlichen Umstände der Klägerin seien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zumindest als möglich vorhersehbar gewesen. Somit liege auch keine Lücke im Vertrag vor, die durch Auslegung zu schließen wäre. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Vertragsparteien diese Frage bewusst offengelassen haben. Dies stehe einer ergänzenden Auslegung des seinerzeit geschlossenen Erbvertrags entgegen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Spoth

Beiträge zum Thema