Genau abmahnen!

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In einem Internetforum wurden unerlaubt Comic-Bilder veröffentlicht. Der Forenbetreiber wurde abgemahnt, er habe das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Comic-Bildern zu unterbinden. Eine solche Abmahnung darf jedoch nicht nur pauschale Behauptungen beinhalten. Auch missverständliche Formulierungen sind zu vermeiden. Der Abgemahnte muss nämlich aus der Abmahnung heraus erkennen können um welche Rechtsverletzung es sich im Konkreten handelt. Dem Abgemahnten kann nur so ermöglicht werden, seinen Pflichten aus der Abmahnung nachkommen zu können. Gerade auf Internetforen wird ein Vielzahl von Mitgliedern betreut und deren Profile verwaltet, so dass lediglich pauschale Hinweise auf die Webseite des Forums nicht genügen. (OLG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2010 - Az. 5 W 24/10)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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