Genossenschaftsbank haftet für die Vermittlung von Discount Zertifikaten

Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Kapitalanlagerecht
Rechtstipp vom 30.07.2010

Bei dem von der Genossenschaft vermittelten  Zertifikat handelte es sich um ein so genanntes Discount Zertifikat mit einem sogenannten Cap von 5631 Punkten im DAX. Bei Erwerb des Zertifikats im Dezember 2007 stand der DAX über 8000 Punkte. Der Anleger hatte daher durch Erwerb dieses Discountzertifikats wegen des Discounts die Chance auf Erzielung einer Rendite, solange der DAX über dem Wert von 5631 Punkten steht. Sobald die Schwelle des Einstandskurses von 5631 bei Fälligkeit unterschritten würde, würde ein teilweiser Verlust des Kapitals eintreten. Der jeweilige Kurs wurde durch den Stand des DAX geteilt durch 100 ermittelt. Der Rückzahlungskurs zum 29.12.2008 betrug 47,04, so dass ein entsprechender anteiliger Verlust des Kapitals eingetreten war.

Die Anleger hatten eine sichere Kapitalanlage gewünscht. Das war bei den vermittelten Zertifikaten offensichtlich nicht der Fall. Die Kursverluste waren zu erstatten.

Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Martin J. Haas meint: Eine für den Anlegerschutz wichtige Entscheidung des LG Heidelberg vom 18.05.2010.


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