Genussrecht – Definition und Beispiel

  • 2 Minuten Lesezeit

Genussrecht Anwalt – Die Ausgabe von Genussrechten erfreut sich in Deutschland steigender Beliebtheit. Im Vergleich zum aktuell niedrigen Zinsniveau versprechen sich Anleger eine höhere Rendite. Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner gibt Ihnen im Folgenden alle Informationen zum Thema Genussrecht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Genussrechte – was ist das?
  2. Rechtsanwalt für Genussrecht
  3. Genussrecht und Insolvenz
  4. Möglichkeiten für Anleger im Bereich Genussrecht

Genussrechte – einfach erklärt

Genussrechte sind Finanzierungsinstrumente mit langer Tradition. Sie sind Gläubigerrechte, die auf einen Nominalwert (Nennbetrag) lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind. Unterschiedliche Formen der Ausgestaltung von Genussrechten und Genussscheinen haben oft Ähnlichkeiten mit verzinslichen Wertpapieren und Aktien.

Mit dem Genussrechtsvertrag verpflichtet sich der Genussrechtsinhaber, dem Genussrechtsemittenten Kapital zur Verfügung zu stellen.

Die Genussrechtsbedingungen regeln die Einzelheiten der Gläubigerrechte und die Beteiligungsverhältnisses. Meist gewähren Genussrechte keine Mitwirkungsrechte im Unternehmen. Stimmrechte und die Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen stehen Anlegern daher oft nicht zu. Aufgrund möglicher Beteiligung am Gewinn und Verlust, einer Nachrangabrede sowie einer längeren Laufzeit lassen sich Genussrechte mit haftendem Eigenkapital vergleichen.

Die Emittenten haben die Möglichkeit Genussrechtsbedingungen frei zu  gestaltet. Die Rechte und Pflichten der Anleger müssen allerdings in einem Verkaufsprospekt genau beschrieben werden, wenn das Angebot zur Zeichnung von Genussrechten oder Genussscheinen einem breiten Publikum offeriert wird. Oft wird ein fester Beendigungszeitpunkt gewählt oder eine Mindestlaufzeit vereinbart.

Finanzierungen in der Form von Genussrechten erfolgen auf Wertpapierbasis als Genussscheine oder unverbrieft als reine Genussrechte. Die Verbriefung als Genussrecht-Wertpapier ermöglicht Unternehmen durch die Ausgabe von Genussscheinen Kapital über die Börse zu beschaffen.

Genussrecht Rechtsanwalt: Anlegergerechte Beratung wichtig

Anleger müssen bei der Vermittlung von Genussscheinen anleger- und anlagegerecht beraten und aufgeklärt werden. Insbesondere ist über das Totalverlustrisiko für den Anleger zu informieren, da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt (Hinweis auf das sog. Emittentenausfallrisiko). Für einen Anleger der hohe Risiken scheut, kann  ein Genussschein in der Regel nicht die richtige Anlageform darstellen.

Genussrecht & Insolvenz

Bei einer Insolvenz des Unternehmens werden Genussrechte nachrangig bedient. Damit hat der Genussrechtsinhaber weniger Rechte als ein normaler Gläubiger.

Beispiel Prokon
Prokon bot „Ökologische Kapitalanlagen“ als Kommanditbeteiligung an geschlossenen Windpark-Fonds an. Seit dem Jahr 2007 wurden Genussrechte als einzige Beteiligungsmöglichkeit angeboten.

Der Schock für Anleger war sehr groß als der vorläufige Insolvenzverwalter darüber informierte, dass ein Insolvenzverfahren für die Prokon eröffnet werde, und die unbesicherten Gläubiger inkl. der Genussrechtsinhaber voraussichtlich auf mehr als 40 % ihrer Forderungen gegenüber Prokon verzichten müssten.

Möglichkeiten für Anleger bei Genussrechten

Anleger sollten bei drohenden Verlusten Schadenersatzforderungen wegen Falschberatung in Betracht ziehen. Wir stehen Ihnen für eine Beratung zu Ihren Ansprüchen gerne zur Verfügung.

Foto(s): pixabay.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner

Beiträge zum Thema