Gerichtsprozess gewonnen, wie den Titel vollstrecken?

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Vollstreckung für den Gläubiger: Über die Vollstreckung von gerichtlich erstrittenen Titeln und Strategien zur Anspruchssicherung

Einführung: Urteil erstritten – Titel vollstrecken?

Wenn ein rechtskräftiges Urteil erstritten wird, dem zufolge die Gegenseite zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet wird, ist die Freude groß. Häufig stellt sich bald darauf die Frage, wie nun die Gegenseite dazu zu bewegen ist, das Geld tatsächlich zu zahlen. Juristisch heißt das: Den Titel vollstrecken. „Viele Mandanten wenden sich an uns Rechtsanwälte der AdvoAdvice mbB, nachdem sie von den Anwälten, die das Urteil erstritten haben, nach dem Prozess weitgehend mit dem Urteil allein gelassen wurden. Wie kann das sein? Vollstreckungen lohnen sich für viele Anwälte finanziell nicht, so die traurige Wahrheit“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, der sich als Partner der Berliner Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten MbB unter anderem für die Vollstreckung bereits erstrittener Urteile einsetzt. „Die Vollstreckung des Urteils stellt sich juristisch sehr kompliziert für die Mandanten dar, sodass sie ohne anwaltliche Hilfe ihren Anspruch gar nicht durchsetzen können“, schildert Rechtsanwalt Klevenhagen.

Die Schwierigkeiten der Vollstreckung für den Gläubiger – wie zur Vollstreckung gelangen?

Nachdem ein vollstreckbares Urteil ergangen ist und die Entscheidung rechtskräftig wurde, muss der Vollstreckende dem zur Zahlung Verpflichteten eine Frist setzen, vor deren Ablauf die Forderung gezahlt werden muss. Sollte der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommen, so kann der Titel gemäß §§ 704 ff. ZPO zwangsvollstreckt werden. Hierzu muss gegen eine gewisse Gebühr ein Gerichtsvollzieher unter Angabe der zur Identifikation nötigen Daten beauftragt werden die Forderung zu vollstrecken. Dieser wird dann in der Regel versuchen durch Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners den Titel zu vollstrecken.

Formstrenge bei Zwangsvollstreckung – Worauf achten?

Sind die Identifikationsdaten der Person jedoch nicht bekannt oder hat sich der Name oder, im Falle eines Titels gegen eine Firma, Rechtsform geändert, so ist dies nicht möglich. Aufgrund des Gebots der Formstrenge bei der Zwangsvollstreckung, kann nämlich der Titel nur gegen die Person mit dem Namen, gegen den sich der Titel richtet, vollstreckt werden. Im Falle einer Änderung muss ein Gericht die Titelberichtigung vornehmen. Da der Gläubiger die Zwangsvollstreckung vorerst bezahlen muss, sollte der Vollstreckende vorher die nötigen Informationen herausfinden. Hierbei sind vollständiger Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort, wirtschaftliche Verhältnisse in Form von Bankverbindungen, Arbeitsstelle, vergangene und laufende Insolvenzverfahren, etc. auf jeden Fall zu ermittelt. Schon dies stellt sich für jemanden, der solche Verfahren nicht regelmäßig durchführt, häufig als schwierig heraus. Aufgrund der vorhandenen Informationen muss des Weiteren abgewogen werden, inwieweit sich eine Zwangsvollstreckung überhaupt lohnt und wie die Erfolgsaussichten zu beurteilen sind.

Juristische Werkzeuge: Sicherungsvollstreckung

In Einzelfällen kann es sogar sinnvoll sein, vor Rechtskraft eines Urteils, also beispielsweise bereits nach Abschluss der I. Instanz, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. In vielen Fällen kann nämlich ein Abwarten bis zum Ende des gesamten Gerichtsverfahrens dazu führen, dass ein gerichtlich erstrittener Titel gar nicht mehr vollstreckt werden kann.

 „Unsere Mandanten berichten oftmals, dass das juristische Werkzeug der sogenannten Sicherungsvollstreckung von den vormals beauftragten Prozessanwälten während des oft langwierigen Gerichtsverfahrens völlig übersehen wurden“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Klevenhagen.

Nach Abschluss des Instanzenzuges durch Berufung und Revision sind die anfangs noch aktiven und solventen Anspruchsgegner oftmals insolvent oder durch Verschleierungsmaßnahmen nicht mehr juristisch greifbar.

„Das mühsam und teuer erstrittene Gerichtsurteil läuft bei solchen Versäumnissen als Vollstreckungstitel ins Leere. AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten alternative Strategien um die Fehler der Vergangenheit zu kompensieren. Leider taugen viele Vollstreckungstitel als anwaltlicher Leistungsnachweis nur für die Galerie“, berichtet Rechtsanwalt Klevenhagen.

Die Schwierigkeiten einer Vollstreckung für den Schuldner

Es kommt ebenfalls häufig vor, dass auf Grund eines Fehlers des Gerichts ein vollstreckbarer Titel ausgestellt wird, der formal nicht rechtmäßig ist. Was kann man tun, wenn das Urteil doch rechtskräftig ist?

Dies stellt erst einmal ein Problem für den Vollstreckungsschuldner dar, weil er nicht ohne weiteres die Vollstreckung oder den Gerichtsvollzieher abwehren kann. Der Gerichtsvollzieher bspw. kann und darf nur die eigentliche Vollstreckungshandlung (Pfändung, etc.) vornehmen. Er ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht befugt, die Rechtmäßigkeit eines Titels vor oder während der Vollstreckungshandlung zu überprüfen. Dafür sind die Vollstreckungsgerichte zuständig. Deshalb kann die Zwangsvollstreckung oft nur gerichtlich durch eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO oder andere juristische Maßnahmen abgewendet werden. Dies wird in der Regel für einen Nicht-Juristen eine fast unmögliche Aufgabe darstellen, da eine rechtliche Beurteilung des Zustandekommens des Urteils erfolgen muss, sodass entsprechende Einwendungen vor dem Prozessgericht oder dem Vollstreckungsgericht geltend gemacht werden können.

Fazit: Frühzeitige Strategien helfen bei der Vollstreckung von erstrittenen Titeln – Ärger kann vermieden werden!

Die Durchsetzung eines vollstreckbaren Urteils aber auch die Abwehr eines solchen stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen. Viele Fehler können im Laufe eines Verfahrens gemacht werden, die später die Zwangsvollstreckung sehr erschweren. Es ist daher in Zweifelsfällen empfehlenswert, bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens auch die Strategie der Durchsetzung des begehrten Urteils mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens zu besprechen. Betroffene, die bereits einen zweifelhaften Vollstreckungstitel erstritten haben, sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe bei einer fachkundigen Kanzlei suchen, um die Durchsetzung des Anspruches effektiv zu gestalten.



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