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Gesellschaftsgründung in Kroatien

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Eine häufige Rechtsform der Gesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Kroatien d.o.o. genannt wird. Die Gründung einer solchen Gesellschaft kann aus mehreren Gründen erfolgen.

In erster Linie sind steuerliche Aspekte ausschlaggebend, z.B. ein Satz von 20% bei der Körperschaftssteuer anstatt eines wesentlich höheren Steuersatzes bei der Einkommensteuer.

Außerdem werden einem ausländischen Investor Rechte und Pflichten unter denselben Bedingungen wie einer kroatischen juristischen Person gewährt. Hier geht es z.B. um den Kauf von Agrarland, an dem eine ausländische natürliche Person kein Eigentum erwerben kann.

Ein wichtiger Aspekt für die Gesellschaftsgründung ist auch die begrenzte Schadenshaftung. Deswegen ist es auch zweckmäßiger eine neue GmbH/d.o.o. zu gründen, anstatt eine Niederlassung der Gesellschaft mit Sitz im Ausland, weil dann haftet nur diese kroatische GmbH bis zur Höhe ihres Vermögens, während bei einer Niederlassung die ausländische Muttergesellschaft für alle Rechte und Pflichten dieser kroatischen Niederlassung haften würde.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.), in die eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Stammeinlagen einbringen, mit denen sie sich am vorvereinbarten Grundkapital beteiligen, ist die häufigste Form der Handelsgesellschaft in der Republik Kroatien. Stammeinlagen müssen nicht gleichgroß sein und können aus Wertpapieren bestehen.

Der Name der Firma muss kroatisch, lateinisch oder altgriechisch sein und es darf ihn noch nicht im Handelsregister geben. Das heißt, dass ein deutscher oder englischer Name nicht erlaubt ist, außer wenn der Gründer der Firma eine gleichnamige Muttergesellschaft ist.

Wenn der Geschäftsführer oder Gründer/Eigentümer selbst nicht regelmäßig nach Kroatien kommt, ist es am besten, wenn der Firmensitz bei der Buchhaltung der Firma ist. Ebenso muss erwähnt werden, dass der Firmensitz nicht am Ort der Firmentätigkeit sein muss. Es gibt Gebiete in Kroatien, die Fürsorgeregionen darstellen, wo besondere Steuererleichterungen in Kraft sind, d. h. dass z.B. der Körperschaftssteuersatz 5%, 10 % oder 15% beträgt, anstatt der üblichen 20%.

Die Gründung und Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erfolgt beim zuständigen Handelsgericht. Der niedrigste Betrag des Grundkapitals ist 20.000 Kuna und kann in bar einbezahlt oder mit der Einlage von Sachen und Rechten beglichen werden.

Falls, die GmbH/ d.o.o nur aus einer Person besteht, vollzieht man die Gründung mit der Gründungsaussage. Wenn mehrere Personen eine GmbH gründen, wird ein sog. Gesellschaftsvertrag geschlossen. Beide Urkunden werden in notariell beurkundeter Form ausgefertigt und in ihnen werden Name und Sitz der Firma, Tätigkeiten, Rechte und Pflichten der Gründer und Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung, Hauptversammlung usw.) sowie andere für die Gesellschaft wichtige Elemente definiert. Wie schon gesagt muss sich der Name der Firma von bereits bestehenden Firmennamen unterscheiden.

Für Ausländer, die eine GmbH gründen wollen, ist nützlich zu wissen, dass Vorstandsmitglieder und Prokuristen keine Kroaten sein müssen. Vorstandsmitglieder können die Gesellschaft selbständig und einzeln oder mit Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder vertreten, was alles durch den Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Prokuristen müssen in keinem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft stehen, während die Vorstandsmitglieder irgendwo in Kroatien Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, was bedeutet, dass sie, wenn sie nicht in einer Gesellschaft beschäftigt sind, deren Vorstandsmitglieder sie sind, die besagten Beiträge anderswo in Kroatien zahlen müssen.

Bei der Gründung einer GmbH ist zu empfehlen, so viele Dienstleistungen wie möglich anzumelden, da die Notar- und Gerichtskosten unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Dienstleistungen gleich groß sind. Will der Gründer erst nachträglich noch weitere Dienstleistungen registrieren, sind die Kosten genauso groß, wie wenn es sich um eine Änderung des Gesellschaftsvertrags handeln würde. Bei der Gründung der Gesellschaft hätte er sie alle kostenlos mitanmelden können.

Nach der Gründung folgt das Registrieren der Gesellschaft im Handelsregister, wobei die Gerichtsgebühr für die Anmeldung ungefähr 400,00 Kuna beträgt. Die Eintragungsinformation muss im Amtsblatt „Narodne novine" angezeigt werden. Die Kosten für die Anzeige im Amtsblatt betragen ungefähr 900,00 Kuna. Der Anmeldung muss der Gründer eine beglaubigte Aussage beifügen, dass er keine unbeglichenen Steuerschulden hat und dass er keine Wirtschaftsdelikte begangen hat.

Alle Dokumente, die für die Registrierung der Gesellschaft im Handelsregister notwendig sind, müssen beim Notar beglaubigt werden, wobei sich die Notarkosten auf ungefähr 2.500,00 Kuna belaufen. Das Gründungsverfahren dauert üblicherweise ungefähr 10 Tage, abhängig vom Gerichtsstand.

Die Firma muss beim staatlichen Amt für Statistik angemeldet werden, um gemäß der nationalen Tätigkeitsklassifikation in einer Frist von 15 Tagen ab der Zustellung des Eintragungsbescheids eine Matrikelnummer zu erhalten. Das Dokument, das man vom staatlichen Amt für Statistik bekommt, enthält den Bescheid über die Klassifizierung des Geschäftssubjekts.

Die Gesellschaft und die verantwortlichen Personen müssen sich auch eine Steuernummer - OIB - geben lassen. Auf diese Weise ist das kroatische Finanzamt mit den Finanzämtern in der ganzen EU verbunden.

Dann muss man die Gründung der Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt anmelden. Dieser Anmeldung muss man eine Fotokopie des Handelsregisterauszugs beilegen sowie den Bescheid über die Klassifizierung des Geschäftssubjekts.

Überdies muss die Gesellschaft einen Stempel mit dem Firmennamen haben und in einer kroatischen Geschäftsbank ein Girokonto eröffnen.



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