Gesetz für "faire Verbraucherverträge" wurde beschlossen

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Die Verbraucherrechte werden mit dem vom Bundestag beschlossenen und auch vom Bundesrat am 25.06.2021 gebilligten Gesetz gestärkt.

Sinn und Zweck

Diese Notwendigkeit sah die Politik, trotz bereits weitreichender Bemühungen, sowohl auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene als auch auf Bundesebene.

Davon betroffen sind zum einen der Vertragsschluss als auch der Vertragsinhalt von Verbraucherverträgen, vor allem aber die sog. Gestaltungsrechte, wie Kündigung usw. sollen verbraucherfreundlicher geregelt werden. Die Stärkung der Verbraucherrechte, stärkt auch den Markt und die Wirtschaft.  

Wer ist betroffen

Insbesondere sind mit dieser Gesetzesänderung Unternehmen und Selbstständige gehalten Ihre Verträge, AGB und Webseiten zu überprüfen und entsprechend ändern zu lassen. Denn bereits jetzt können Klauseln und Vereinbarungen oder Vertragsverlängerungen unzulässig sein.

Wenn man bereits jetzt eine Webseite bauen lässt, Verträge und AGB schreiben lässt, so sollte diese Änderung bereits aufgenommen werden. Dies spart Geld und Nerven.

Automatische Vertragsverlängerungen

Es kommen neue Regeln für die gefühlt unendlich langen Verträge wie Fitnessstudio, Online-Partnerbörsen, Zeitungs-Abos, Handyverträge usw. Eine komplett automatische Verlängerung und überlange Vertragslaufzeit soll nicht mehr möglich sein.

Online-Kündigung

Es soll zudem auch eine Online-Kündigung möglich gemacht werden, z.B. durch einen Kündigungsbutton auf der Webseite.

AGB Recht

Abtretungsverbote sollen für Geldansprüche gegenüber Verbrauchern nicht mehr gültig sein. Somit können Verbraucher ihre Ansprüche an Inkassounternehmen abtreten, obwohl in den AGB noch ein Abtretungsverbot steht. Solche Klauseln dürften spätestens mit Umsetzung des Gesetzes ungültig sein.  

Gewährleistung bei gebrauchten Sachen, z.B. Autokauf

Auch dies wurde nunmehr geklärt. Der § 476 BGB wirde derart geändert, dass die Parteien sich nun bei gebrauchten Sachen auf eine kürzere Gewährleistungsfrist einigen können. Folglich können in den AGB eine Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchen in diesem Fall in zulässigerweise aufgenommen werden.

Strom- und Gaslieferungsverträge

Die Problematik der „untergejubelten“ oder aufgedrängten Gas- und Stromlieferungsverträge dürfte bekannt sein, da sich schon viele damit rumschlagen mussten. Mit dem Gesetz sollen strengere Anforderungen an das Zustandekommen dieser Verträge gestellt werden. Der Nachweis von mündlichen Verträgen z.B. am Telefon, wird nun endlich strenger bewertet.

Wann kommen die konkreten Änderungen

Geplant ist die Umsetzung ab Oktober 2021. Die Kündigungsregeln, wie der Kündigungsbutton, sollen noch einen Vorlauf erhalten und sollen ab dem 01.07.2022 gelten.

Foto(s): canva.de


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