Gesetz über digitale Dienste

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Ab dem 17. Februar 2024 müssen eine Vielzahl von Unternehmen der Digitalbranche den novellierten europäischen Rechtsrahmen des Gesetzes über digitale Dienste (auch „Digital Services Act“ genannt) umgesetzt haben, der vornehmlich der Bekämpfung von illegalen (Dritt-)Inhalten dient und diesbezügliche Sorgfaltspflichten der Anbieter statuiert.


Was ist Gegenstand des Gesetzes über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste dient primär der Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet und regelt diesbezügliche Sorgfalts- und Transparenzpflichten sowie die Haftung von Vermittlungsdienste für (Dritt-)Inhalte. Damit löst das Gesetz zugleich die sog. „E-Commerce-Richtlinie“ und das diesbezügliche Haftungsregime des Telemediengesetzes ab.

Für welche Anbieter gilt das Gesetz über digitale Dienste?

Das Gesetz richtet sich an digitale „Vermittlungsdienste“, d.h. an solche Dienste, die der Durchleitung, dem Caching oder dem Hosting von fremden Inhalten dienen, und die im europäischen Binnenmarkt angeboten werden. Anbieter in diesem Sinne sind zum Beispiel Internetprovider, Anbieter von Hosting- bzw. Cloud-Diensten, Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Suchmaschinen.

Nicht erfasst werden dem Regelungsgegenstand nach Anbieter von Diensten, die lediglich eigene Inhalte bereitstellen (z.B. eigene Unternehmenswebsites oder Online-Shops), da diese für eigene (rechtswidrige) Inhalte per se haften.

Welche Pflichten ergeben sich für die Anbieter digitaler Dienste?

Illegale Inhalte sollen europaweit im Rahmen der Nutzung von digitalen Diensten effektiver bekämpft werden, indem beispielhaft die Anbieter entsprechende Kontaktstellen und Melde- und Abhilfeverfahren für Betroffene etablieren.

Zudem soll die Entscheidungsfreiheit der Nutzer durch Transparenzpflichten, den Schutz Minderjähriger, Anforderungen an die Werbung oder das Verbot von sog. „dark patterns“ geschützt werden.

Die diesbezüglichen Anforderungen an die Anbieter werden nach Dienstekategorien durch vier aufeinander aufbauende Regulierungsstufen für Vermittlungsdienste, Hosting- und Plattformdienste sowie sehr große Plattform- und Suchmaschinendienste geordnet. Während der Normadressatenkreis in diesen Kategorien zunehmend kleiner wird, steigen die Anforderungen an die Anbieter bzw. werden auf höherer Stufe regelungsintensiver.

Ab wann gilt das Gesetz über digitale Dienste

Das Gesetz über digitale Dienste wurde am 23. April 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Am 27. Oktober 2022 wurde es im Amtsblatt veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz zum 16. November 2022 in Kraft und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Gesetz

Verstöße gegen den DSA können durch erhebliche Geldbußen von bis zu 6 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Darüber hinaus etabliert der DSA ein Recht auf Entschädigung der Nutzer von Vermittlungsdiensten für Schäden oder Verluste die durch einen Verstoß des Anbieters gegen seine Verpflichtungen aus der Verordnung entstanden sind.


Anbieter von digitalen Vermittlungsdiensten sollten daher rechtzeitig prüfen, ob und in welchem Umfange sie in den weiten Anwendungsbereich des DSA fallen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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