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GGMTrading GmbH: Negatives Eigenkapital und Vertragsübernahme nach Lichtenstein

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1. Der Traum vom Gold zum halben Preis

In Wien hat die Firma GGMTrading GmbH, geführt von Helmut Kaltenegger und seiner Lebensgefährtin, ein verlockendes Angebot auf den Markt gebracht: Gold zu einem Preis, der zwischen 10 und 50 Prozent unter dem Marktwert liegt. Kunden müssen allerdings bis zu drei Jahre auf die Lieferung warten, wobei der Rabatt mit der Länge der Wartezeit steigt. Zusätzlich lockt das Unternehmen mit einem "Goldrechtanteil", der Kunden an den Erträgen einer Mine in Südamerika beteiligen soll.

Kaltenegger, der zuvor in verschiedenen Branchen tätig war und dabei auch auf Widerstand stieß, präsentiert sich nun im Goldgeschäft. Die Firma behauptet, durch eine exklusive Partnerschaft mit Aulicio Mining Inc. in Guyana, die über reiche Goldvorkommen verfügt, diese Rabatte anbieten zu können. Das gewonnene Gold wird angeblich lokal an die Regierung von Guyana verkauft, und der Erlös wird verwendet, um zertifiziertes Gold in Österreich für die Kunden zu erwerben.

Trotz der hohen Versprechungen und der angeblichen Sicherheiten, wie Bodengutachten und Schürfrechte, warnen Anlegeranwälte und Verbraucherschützer vor solchen Angeboten. Sie zweifeln an der Realisierbarkeit der Versprechen und weisen auf das hohe Risiko hin, das mit derartigen Investitionen verbunden ist. Die Geschichte erinnert an frühere Skandale, bei denen Kunden ihr investiertes Geld verloren haben.

Die GGMT nutzt Networkmarketing für den Vertrieb ihres Goldangebots, was in der aktuellen Krise zu einem Anstieg der Nachfrage geführt hat. Trotz der Skepsis von Experten und der unklaren Bonität der beteiligten Unternehmen, zieht das Angebot Kunden an, die auf der Suche nach alternativen Investitionsmöglichkeiten sind oder dem traditionellen Finanzsystem misstrauen.

Insgesamt bleibt die Frage offen, ob die verlockenden Angebote der GGMT und die Versprechen von Gold zum halben Preis tatsächlich eingehalten werden können oder ob es sich um ein weiteres Beispiel für zu schön klingende Investitionsmöglichkeiten handelt, die letztendlich nicht halten, was sie versprechen.

2. Aktuelles

In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung kündigte die Firma an, ihre Geschäftstätigkeit ab dem 16. März 2024 nach Liechtenstein zu verlegen. Diese Ankündigung, die auf den ersten Blick als positive Entwicklung für das Unternehmen und seine Kunden erscheinen mag, wirft bei genauerer Betrachtung jedoch einige Fragen und Bedenken auf.

Zunächst ist die Partnerschaft mit der Gold Crest Refinery Ltd. hervorzuheben, durch die das Unternehmen seinen Kunden einzigartige Zielkaufangebote mit Rabatten verspricht. Während solche Angebote auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, bleibt unklar, wie diese Rabatte tatsächlich realisiert werden können, ohne dass die Qualität oder die Lieferzuverlässigkeit darunter leidet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, oft mit Vorsicht zu genießen sind.

Die Verlegung der Geschäftstätigkeit nach Liechtenstein könnte zudem als Versuch interpretiert werden, strengeren Regulierungen oder Steuerpflichten in anderen Ländern zu entgehen. Liechtenstein ist bekannt für seine diskreten Finanzdienstleistungen und geringen Steuersätze, was Fragen bezüglich der Transparenz und der langfristigen Stabilität des Unternehmens aufwirft.

Des Weiteren versichert das Unternehmen, dass durch die Übernahme der Verträge, Bestände und Lizenzen durch die TGI AG in Liechtenstein für die Kunden keine Änderungen entstehen. Diese Behauptung scheint auf den ersten Blick beruhigend, doch die Erfahrung lehrt, dass bei solchen Übergängen oft unvorhergesehene Komplikationen auftreten können. Kunden sollten sich daher fragen, ob ihre Interessen im Falle von Streitigkeiten ausreichend geschützt sind, insbesondere wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte in einem anderen Rechtssystem geht.

Die Ankündigung einer Präsentation unter der neuen Gesellschaftsform wirkt wie ein Versuch, Vertrauen und Begeisterung zu schaffen, ohne jedoch konkrete Details oder Garantien zu liefern. Dies könnte bei einigen Kunden Skepsis hervorrufen, insbesondere bei jenen, die bereits Erfahrungen mit undurchsichtigen Geschäftspraktiken gemacht haben.

Obwohl das Unternehmen betont, dass die bisherige Gesellschaft in Wien für Support und Logistik bestehen bleibt, könnte dies die Frage aufwerfen, warum eine Verlegung der Geschäftstätigkeit überhaupt notwendig ist, wenn ein Großteil der operativen Tätigkeiten weiterhin in Wien stattfindet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verlegung der Geschäftstätigkeit nach Liechtenstein und die damit verbundenen Versprechungen zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen mögen, bei genauerer Betrachtung jedoch Anlass zu Skepsis geben. Kunden und Interessenten sollten daher genau prüfen, welche Auswirkungen diese Änderungen auf ihre Investitionen und die Sicherheit ihres Goldes haben könnten. Es bleibt abzuwarten, ob die in der Pressemitteilung gemachten Versprechungen eingehalten werden können und ob die Verlegung tatsächlich im besten Interesse der Kunden ist.

Fragen

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Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

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