GLS Stocks laut BaFin kein zugelassenes Institut nach § 32 KWG

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Am 25. September 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Meldung über das Unternehmen GLS Stocks veröffentlicht: Nach Auffassung der BaFin handelt es sich bei GLS Stocks um kein nach § 32 KWG zugelassenes Finanzinstitut.

Das Unternehmen hat über ihre Website Kunden Differenzkontrakte für Devisen und Derivate zum Handeln bzw. Traden angeboten. Jedoch habe es laut BaFin über keine zustellungsfähige Adresse im Inland verfügt, da die im Impressum der Website angegebene Adresse in Frankfurt am Main und Rufnummer nicht existiere. Dem Unternehmen fehle nach Auffassung der BaFin die Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften. Das Finanzinstitut GLS Stocks steht demnach nicht unter der Kontrolle der BaFin.

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