Glühwein auf dem Christkindlmarkt

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Egal ob es nun Weihnachts-, Advents-, Winter- oder Christkindlmarkt heißt, zu dieser Jahreszeit erfreuen sich viele Leute am Glanz der bunten Lichter, den vielen geschmückten Buden und dem Duft von leckerem Essen und Glühwein.

Aber ab wann darf man denn eigentlich Glühwein und co. trinken? Die meisten werden jetzt schnell denken: Ist doch klar, Wein & Bier ab 16, alles andere ab 18 Jahre! Aber so einfach ist die Antwort gar nicht. Was vielen nämlich nicht bekannt ist: Tatsächlich darf unter bestimmten Umständen auch den 14-Jährigen schon mal erlaubt werden am Glas zu nippen oder auch ne Tasse Glühwein mitzutrinken.

Denn § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG) bestimmt zwar grundsätzlich, dass Bier, Wein und Sekt erst ab 16 sind, aber er lässt dann doch eine Ausnahme zu. Absatz 2 sagt, dass die Altersgrenze von 16 Jahren nicht gilt, "wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden". Sind also 14- oder 15-Jährigen in Begleitung ihrer Eltern kann völlig legal auch dem Nachwuchs eine Tasse Glühwein gereicht werden. Aber Obacht! Diese Ausnahme gilt nur für 14- und 15-Jährige, niemals darunter. Und sie gilt auch nur für Wein, Bier und Sekt. Sobald Schnaps oder Weinbrand ins Spiel kommt greift die Ausnahme nicht mehr. Glühwein mit Schuss, Eierlikör oder Feuerzangenbowle bleiben also auch weiterhin für alle unter 18 Jahren tabu, auch wenn die Eltern dabei sind. 

Das alles gilt nicht nur für Christkindlmärkte, sondern auch für alle anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Übrigens: Verstöße hiergegen könnten empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, sowohl für den Verkäufer (bis zu 3.000 €) als auch für die Eltern (bis zu 500 €).


Adrian Neureither, LL.M.
Rechtsanwalt

Foto(s): Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/zwei-klare-glasfussbecher-1666061/

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