Goldstone Group Ltd.: Aufsichtsbehörden warnen

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Die Goldstone Group Ltd. betreibt eine Handelsplattform für CFDs (contracts for difference), Devisen und Kryptowährungen. Sie ist nun in den Fokus der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden geraten. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. 

Kurz darauf zog die österreichische Finanzaufsicht nach und machte am 23.03.2019 bekannt, dass die Gesellschaft nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Geschäfte in Österreich zu erbringen.

Betroffene Anleger sollten Rat bei einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt einholen. Denn schon das Betreiben von Bankgeschäften ohne entsprechende Erlaubnis lässt Zweifel an der Seriosität der Tätigkeit einer Gesellschaft aufkommen. 

Auch sind derartige Anlagegeschäfte nicht für jeden Anleger, insbesondere nicht für unerfahrene Anleger geeignet, da sie erhebliche Risiken in sich tragen, deren sich ein Anleger bewusst sein bzw. aufgeklärt werden muss.

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. 

Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, Mittelstandsanleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. 

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.



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