Grafitti, Sachbeschädigung

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Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung?

Der Vorwurf der Sachbeschädigung nach § 303 StGB wegen Graffiti ist sehr häufig. Der Gesetzgeber sieht für das Sprayen eine Strafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. 

Der Vorwurf der Sachbeschädigung wegen des Sparens von Graffiti sollte deshalb ernst genommen werden. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben wegen des Sprayens von Graffiti sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger kontaktieren. 

Im Zusammenhang mit dem Sprayen von Graffiti kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen. Nehmen Sie den Vorwurf deswegen sehr ernst und nehmen frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht auf. 

Was nun ist genau eine Sachbeschädigung? Eine Sachbeschädigung wird definiert als Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache. Eine Substanzverletzung reicht aus. Dazu gehört auch das Beschmutzen fremder Gegenstände mit Spray, das schwer ablösbar ist und Spuren hinterlässt trotz Entfernung. 

Wenn man im Zusammenhang mit einer Graffiti Tat als Beschuldigter verdächtigt wird, erhält man eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung. Dann sollte man dringend einen Anwalt einschalten. 

Suchen Sie daher in diesen Fällen frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Er wird Sie dabei unterstützen eine Einstellung oder das bestmögliche für ihren Fall herauszuholen. Häufig kann eine Strafe wegen Sachbeschädigung verhindert werden, wenn Sie sich richtig verhalten. 

Dazu gehört es z. B. keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Unter Umständen kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht. Das würde erhebliche Vorteile gegenüber der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht mit sich bringen. 

Ich stehe Ihnen als kompetente Strafverteidigerin in Hamburg und allen Bundesländern im Norden für die Verteidigung im Zusammenhang mit Sachbeschädigung zur Verfügung. Rufen Sie mich bei Fragen gerne an, ich bin für Sie da.


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