Grenzwerte für Cannabis geplant

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Aktuell unterliegt die Substanz strengen Auflagen. Insbesondere für Autofahrer hat sich am 1.April 2024 nichts geändert.

§§ 24a und 24c StVG und Cannabiskonsum

Für Fahrzeuglenker gilt: Ab 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft beziehungsweise ab 0,5 Promille Alkohol im Blut liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit mindestens 500 Euro Geldbuße, 2 Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot von mindestens einem Monat geahndet wird. Gleiches gilt für eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Zu diesen zählt nach wie vor Cannabis.

Da eine Fahrt unter Cannabis grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es keine Grenzwerte, es reicht, dass der Konsum nachgewiesen ist. Üblicherweise gehen die Gerichte davon aus, dass dieser feststeht, sobald Sie nachweislich mindestens 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum (ng/ml) haben. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof betrachtet den Nachweis erst ab 2,0 ng/ml als erbracht.

Vorsicht, bei Polizeikontrollen

Wie erwähnt, es gibt keinen Grenzwert, daher muss keine Blutentnahme stattfinden, um Ihnen den Konsum nachzuweisen. Da der Konsum von Cannabis nun erlaubt ist, liegt es nahe, bei einer Kontrolle zuzugeben mal an einem Joint gezogen zu haben. Sie können sich sogar großen Ärger einhandeln, wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis dabei haben oder erklären, woher Sie den Stoff haben.

Daher mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht: Schweigen Sie. Machen Sie keinerlei Angaben weder zum Konsum von Alkohol oder Cannabis noch über die Herkunft des Stoffes.

Unklare Rechtslage

In der Vergangenheit haben die Behörden bei nachgewiesenem Cannabiskonsum oft sofort einen MPU angeordnet. Der Betroffene musste nun nachweisen, dass er den Konsum von Cannabis streng vom Autofahren trennt. Ob ein derartig drastisches Vorgehen angesichts der Legalisierung gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf den „Grenzwert“ von 1,0 ng/ml zu richten.

Es liegt bereits ein Bericht der Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums vor. Der Schwellenwert von 1 ng/ml ist so niedrig, dass sich eine mögliche Minderung der Fahrsicherheit nicht tragfähig begründen lässt. Nach der Legalisierung des Cannabiskonsum ist aber genau das erforderlich. Die Experten aus den Gebieten Medizin, Recht und Verkehr empfehlen einen Grenzwert 3,5 ng/ml, da ab diesem eine "verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nicht fernliegt." Das soll laut der Wissenschaftler der Wirkung einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Erst ab 7 ng/ml würde das Unfallrisiko deutlich steigen.

Was für Autofahrer nun wichtig ist

Bezüglich Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr hat sich die Gesetzeslage nicht geändert.

Meine Empfehlung ist nach wie vor: “Schweigen ist Gold“. Machen Sie grundsätzlich ausschließlich Angaben zu Ihren Personalien.

Stimmen Sie niemals einem freiwilligen Drogentest zu. Der Staat muss Ihnen den Konsum nachweisen.

Bei einem THC- Gehalt von mehr als 1 ng/ml aber weniger als 3,5 ng/ml, darf zwar eine MPU angeordnet werden, allerdings ist dies im Hinblick auf den zu erwartenden Grenzwert von 3,5 ng/ml durchaus anfechtbar.


Foto(s): Bild von Social Butterfly auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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