Gründe, Motivation und Rechtsfolgen für eine Betriebsaufspaltung.

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1. Was versteht man unter einer Betriebsaufspaltung und wie entsteht eine Betriebsaufspaltung?

Eine Betriebsaufspaltung ist ein komplexes Rechtskonstrukt, das sich auf die Trennung eines Unternehmens in zwei separate Einheiten bezieht: das Besitzunternehmen und das Betriebsunternehmen. Diese Trennung wird durch eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen den beiden Unternehmen gekennzeichnet.

Die Betriebsaufspaltung entsteht, wenn ein Unternehmen, das Besitzunternehmen, wesentliche Betriebsgrundlagen an ein anderes Unternehmen, das Betriebsunternehmen, überlässt. Diese Überlassung kann beispielsweise in Form von Immobilien, Maschinen oder anderen wesentlichen Betriebsmitteln erfolgen.

Die personelle Verflechtung besteht darin, dass dieselben Personen oder Personengruppen sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen. Die sachliche Verflechtung besteht darin, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen zur Verfügung stellt.


2. Welche Arten von Betriebsaufspaltungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Betriebsaufspaltung, die sich in der Praxis etabliert haben:

  1. Klassische Betriebsaufspaltung: Hierbei handelt es sich um die gängigste Form der Betriebsaufspaltung, bei der das Besitzunternehmen in der Regel eine Personengesellschaft und das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist.
  2. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Bei dieser Art der Betriebsaufspaltung haben sowohl die Betriebsgesellschaft als auch die Besitzgesellschaft die Rechtsform eines Personenunternehmens.
  3. Überlagerte Betriebsaufspaltung: Bei dieser Form der Betriebsaufspaltung unterhält das Besitzunternehmen selbst auch noch einen eigenen Gewerbebetrieb.
  4. Qualifizierte Betriebsaufspaltung: Bei dieser Art der Betriebsaufspaltung überlässt das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft alle wesentlichen Betriebsgrundlagen.
  5. Funktionale Betriebsaufspaltung: Bei dieser Form der Betriebsaufspaltung wird die unternehmerische Tätigkeit in eine Produktions- und in eine Vertriebsgesellschaft aufgespalten.


3. Was sind die Gründe und die Motivation für eine Betriebsaufspaltung?

Die Gründe für eine Betriebsaufspaltung können vielfältig sein und gehen oft über steuerliche Überlegungen hinaus:

  1. Haftungsrechtliche Motive: Die Betriebsaufspaltung ermöglicht die Trennung des unternehmerischen Risikos vom werthaltigen unternehmensgebundenen Vermögen.
  2. Generationenwechsel: Durch die Betriebsaufspaltung kann der Generationenwechsel erleichtert werden, indem das werthaltige Vermögen des Besitzunternehmens, insbesondere das Immobilienvermögen, häufig für lebzeitige Übertragungen im Familienkreis vorgesehen ist.
  3. Fremdgeschäftsführung: Durch die Betriebsaufspaltung wird eine isolierte Fremdgeschäftsführung in der Betriebsgesellschaft ermöglicht.
  4. Spezielle Gestaltung für die Bedürfnisse des Betriebs: Dies kann beispielsweise durch besondere Fundamente, Wände, Träger für Maschinen, besondere Einrichtungen (z.B. Gleisanschluss), Ausbauten für bestimmte Maschinen (Dachanhebung) oder Neubau durch das Besitzunternehmen speziell passend auf die individuellen Bedürfnisse dieser Betriebsgesellschaft zugeschnitten sein.
  5. Vermeidung einer Betriebsaufgabe: Wenn die Voraussetzungen einer Verpachtung des Betriebs im Ganzen vorliegen, kann die Betriebsaufspaltung dazu dienen, eine Betriebsaufgabe zu vermeiden.
  6. Betriebsunterbrechung: In bestimmten Fällen kann die Betriebsaufspaltung dazu dienen, eine Betriebsunterbrechung zu ermöglichen, beispielsweise wenn das Besitzunternehmen sämtliche für den Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen unverändert zurückbehält.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gründe nicht abschließend sind und die Entscheidung für eine Betriebsaufspaltung immer von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt.


4. Was sind die rechtlichen / steuerrechtlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung?

Die Betriebsaufspaltung hat sowohl steuerliche als auch rechtliche Folgen.

  1. Steuerliche Folgen: Die Betriebsaufspaltung führt dazu, dass das Besitzunternehmen und das Betriebsunternehmen als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte des Besitzunternehmens nicht mehr als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern als gewerbliche Einkünfte eingestuft werden. Dies kann insbesondere bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer relevant sein.
  2. Rechtliche Folgen: Die rechtlichen Folgen einer Betriebsaufspaltung können vielfältig sein und hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Sie können beispielsweise Auswirkungen auf die Haftung der Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Unternehmensnachfolge haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebsaufspaltung ein komplexes Konzept ist, das eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Es ist daher empfehlenswert, bei der Planung einer Betriebsaufspaltung einen Experten (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu konsultieren.


5. Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Betriebsaufspaltung ein wichtiges Instrument im deutschen Steuerrecht ist, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Struktur und Organisation zu optimieren. Sie bietet sowohl Chancen als auch Risiken und erfordert daher eine sorgfältige Planung und Beratung.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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