Grundsteuer: Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen

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Zum 01.01.2025 werden die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft treten. Damit verliert der bisherige Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Für die Grundsteuerreform sind daher bundesweit fast 36 Millionen und in Niedersachsen rund 3,5 Millionen Immobilien neu zu bewerten. Immobilieneigentümer müssen dafür bereits zwischen dem 01.07. und 31.10.2022 eine Grundsteuer-erklärung (Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts) abgeben. Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch (z. B. über die Steuer-Onlineplattform ELSTER) beim Finanzamt einzureichen.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen.

Die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich Ende März 2022 über die öffentlichen Medien erfolgen.

Die Finanzverwaltungen werden anschließend zwischen April und Juli 2022 Informationsschreiben an die Eigentümer versenden. Die länderübergreifende Internetseite www.grundsteuerreform.de gibt Auskunft über Wissenswertes zur Reform und einen Überblick über die Regelungen der Länder.

Voraussichtlich im Mai und Juni 2022 wird die Finanzverwaltung in Niedersachsen den Eigentümern von Grundstücken in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen, Erläuterungen und einen Grundsteuer-Viewer mitteilen. In den Erläuterungsschreiben sind auch Grundstücksinformationen enthalten, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind.

Die Mehrzahl der Länder setzt die neue Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell um. Niedersachsen führt mit dem sog. Flächen-Lage-Modell ein eigenes Grundsteuermodell ein. Es wird u. a. ein Lage-Faktor berücksichtigt. Dafür wird der Bodenrichtwert des Grundstücks mit dem Gemeinde-durchschnitt verglichen. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wendet Niedersachsen wie alle anderen Länder das Bundesmodell an.

Die Grundsteuererklärungen können ab dem 01.07.2022 digital über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach dem derzeitigen Stand bis zum 31.10.2022. Nur im Ausnahmefall werden von der Finanzverwaltung Papier-Erklärungen angenommen.

Die Finanzämter haben bis Ende 2023 Zeit, um einen neuen Grundsteuermessbetrag festzustellen und an die jeweilige Kommune weiterzuleiten. Abschließend ermittelt dann die Stadt bzw. Gemeinde bis Ende 2024 die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen fort.

Die Grundsteuer-Gesamteinnahmen sollen nahezu gleich bleiben. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern. Dabei ist zu erwarten, dass Grundeigentümer in guten Lagen mehr bezahlen müssen als bisher – zum Beispiel im Stadt- oder Ortskern. In weniger beliebten oder abgelegenen Gebieten könnte es günstiger werden. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden am Ende die Städte und Gemeinden mit dem sog. Hebesatz.

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Björn Altenberend, Hameln

www.kanzlei-altenberend.de


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