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Vorbereitung auf den Grundstückskauf: Muster-Grundstückskaufvertrag

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Vorbereitung auf den Grundstückskauf: Muster-Grundstückskaufvertrag

Experten-Autorin dieses Themas

Sie wollen ein Grundstück kaufen? Um Ihnen bei der Vorbereitung auf den Grundstückskauf zu helfen, erhalten Sie hier ein kostenloses Muster für einen Grundstückskaufvertrag. Dieses Muster bietet Ihnen eine nützliche Vorlage, die Sie als Ausgangspunkt für Ihren individuellen Vertrag verwenden können. Es enthält wichtige rechtliche Bestimmungen und Klauseln, die bei einem Grundstückskauf zu berücksichtigen sind.  

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden müssen, um ihre Wirksamkeit zu erlangen. Dieses Formerfordernis gewährleistet den Schutz aller beteiligten Parteien.  

In der Praxis entwirft üblicherweise der mit der Beurkundung beauftragte Notar den Grundstückskaufvertrag passend zu den jeweiligen Anforderungen im Einzelfall. Das hier zur Verfügung gestellte Grundstückskaufvertragsmuster dient daher lediglich als Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung vor einem Grundstückskauf. Es empfiehlt sich, nach Erhalt des Grundstückskaufvertragsentwurfs vom Notar und rechtzeitig vor dem Notartermin einen Rechtsanwalt einzubeziehen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Interessen optimal gewahrt werden. 

Hinweise zum Muster-Grundstückskaufvertrag 

Das nachfolgende Kaufvertragsmuster ist eine vereinfachte Vorlage für den Kauf eines fiktiven unbebauten, unbelasteten Grundstücks. Der Käufer will das Grundstück erwerben und nach Abschluss des Kaufs ein Einfamilienhaus darauf bauen.  

Beachten Sie, dass beim Kauf eines Baugrundstücks mehrere Gestaltungsvarianten möglich sind und zahlreiche weitere Regelungen – zum Beispiel zur Finanzierung, zur Löschung von Belastungen oder zu etwaigen Rücktrittsrechten – erforderlich oder sinnvoll sein können. Insbesondere kann beispielsweise die Bebaubarkeit des Grundstücks mehr oder weniger genau vertraglich als Beschaffenheit im Kaufvertrag vereinbart werden. Es kann aber die Haftung des Verkäufers des Grundstücks für jedwede Bebaubarkeit auch vollständig ausgeschlossen werden, obgleich dies nur in seltenen Fällen sachgerecht sein dürfte.  

Hier sollten Käufer und Verkäufer eines Grundstücks gleichermaßen genau aufpassen, was tatsächlich gewollt ist und ob dies im Vertragstext dann auch korrekt formuliert ist. Solche und weitere Haftungs- und Kostenrisiken – wie zum Beispiel im Hinblick auf Bodeneigenschaften, Altlasten, Baulasten, noch nicht abgerechnete Erschließungskosten, Grundstücksgröße, geplante Grundstücksteilung, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten und sonstige Sach- und Rechtsmängel – können durch anwaltliche Beratung beim Kauf eines Grundstücks vermieden werden. 

Grundstückskaufvertrag: Vorlage 

Was steht in einem Grundstückskaufvertrag? Unsere PDF-Vorlage für einen Grundstückskaufvertrag zeigt Ihnen den exemplarischen Aufbau. 

Grundstückskaufvertrag über ein Baugrundstück 

Johann Meier 

Rosenweg 12, 12345 Musterstadt 

ausgewiesen durch Reisepass Nr. 12345 -  

 – im Nachfolgenden Verkäufer – 

und 

Lisa Müller 

Ahornstraße 8, 54321 Beispielstadt 

ausgewiesen durch Personalausweis Nr. 98765 -  

–  im Nachfolgenden Käufer – 

erscheinen heute, am 02.03.2023, gleichzeitig und schließen vor dem Notar Dr. Markus Schmidt, Notariat Schmidt & Partner (Musterstadt) folgenden Grundstückskaufvertrag: 

I. Grundbuchstand und Belastungen 

Im Grundbuch des Amtsgerichts Musterstadt von Traumstadt, Blatt 1234, ist der Verkäufer als Eigentümer des dort verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung Traumstadt, Flur 12, Flurstück 4321, Freifläche, Sonnenblickstraße 10, 45678 Traumstadt, groß -955 m², eingetragen. 

Der Notar hat heute am Tag der Beurkundung das Grundbuch eingesehen. Der Verkaufsgegenstand ist danach im Grundbuch wie folgt belastet: 

Abteilung II: Keine Eintragung 

Abteilung III: Keine Eintragung 

II. Kaufgegenstand 

Der Verkäufer verkauft dem dies annehmenden Käufer den vorbezeichneten Grundbesitz nebst allen gesetzlichen Bestandteilen zu Alleineigentum. Der verkaufte Grundbesitz wird nachfolgend auch „Kaufgegenstand“ genannt. 

III. Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeit 

Der Kaufpreis beträgt 350.000,00 EUR (in Worten: dreihundertfünfzigtausend Euro). 

Der Kaufpreis ist fällig zum 15.07.2023, nicht jedoch vor Ablauf von 14 Bankarbeitstagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass folgende Fälligkeitsvoraussetzungen eingetreten sind: 

1. Alle zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages erforderlichen Genehmigungen liegen dem Notar in grundbuchmäßiger Form vor. 

2. Die Gemeinde hat erklärt, dass ihr ein Vorkaufsrecht nicht zusteht oder sie ein solches nicht ausübt. 

3. Die nachbewilligte Eigentumsvormerkung für den Käufer ist im Grundbuch an erster Rangstelle bzw. im Rang nach solchen Rechten, deren Eintragung der Käufer zugestimmt hat, eingetragen. 

Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das Konto des Verkäufers zu erfolgen: 
IBAN: ………… 

Die Parteien weisen den Notar an, die Beantragung der Eigentumsübertragung erst vorzunehmen, wenn der vollständige Kaufpreis beglichen wurde. Vor dieser Zahlung darf der Notar weder dem Grundbuchamt noch dem Käufer eine die Auflassung enthaltende Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift aushändigen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf Eigentumsübertragung nicht übertragbar. 

IV. Mängelhaftung 

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Größe des Kaufgegenstands. Der Käufer beabsichtigt, auf dem Vertragsgegenstand ein Einfamilienhaus zu errichten. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für sichtbare und unsichtbare Sachmängel. Davon ausgenommen ist jedoch die öffentlich-rechtlich zulässige Bebaubarkeit des Vertragsgegenstands zu Wohnzwecken und die Haftung des Verkäufers bei Vorsatz oder Arglist. Der Verkäufer garantiert eine entsprechende Bebaubarkeit. Die entsprechende Bodenbeschaffenheit wird ausdrücklich als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstands vereinbart. 

Der Verkäufer garantiert zudem, dass der Kaufgegenstand frei von im Grundbuch in Abteilung II und III eingetragenen, vertraglich nicht übernommenen Belastungen und Beschränkungen an den Käufer übertragen wird. Etwaige Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten übernimmt hingegen der Käufer. Dasselbe gilt für etwaige nachbarrechtliche Beschränkungen. Der Verkäufer erklärt jedoch, dass ihm solche Beschränkungen nicht bekannt sind und er keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis beantragt hat. 

V. Auflassung und Grundbucheinträge 

Die Parteien sind über den Eigentumsübergang im angegebenen Erwerbsverhältnis einig. Sie bewilligen und beantragen jedoch derzeit nicht, diese Auflassung im Grundbuch einzutragen, sondern bevollmächtigen hierzu den Urkundsnotar, dessen Vertreter oder Nachfolger im Amt, und zwar unwiderruflich, über den Tod hinaus und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB. Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum Zug-um-Zug gegen Zahlung des geschuldeten Kaufpreises verschaffen. Die Parteien weisen daher den Notar an, die Umschreibung gemäß dieser Vollmacht durch Eigenurkunde erst zu veranlassen, nachdem der Verkäufer den Eingang des geschuldeten Kaufpreises originalschriftlich bestätigt oder hilfsweise der Käufer die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (jeweils ohne Zinsen) durch Vorlage einer Bankbestätigung nachgewiesen hat. Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums bewilligen und beantragen die Parteien die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung (Auflassungsvormerkung) zugunsten des Käufers in das unter I. näher bezeichnete Grundbuch. Der Notar wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung unverzüglich dem Grundbuchamt einzureichen. 

VI. Kosten, Hinweise des Notars und Schlussbestimmungen 

Die mit diesem Kaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. 

Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass alle Vertragsvereinbarungen beurkundungspflichtig sind und Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts führen können. Besteht ausnahmsweise keine gesetzliche Beurkundungspflicht, so wird hierfür Schriftform vereinbart. Die Parteien erklären ausdrücklich, dass zu dem heutigen Vertrag keine nichtbeurkundeten Nebenabreden bestehen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, wenn davon auszugehen ist, dass die übrigen Regelungen auch ohne den unwirksamen Teil getroffen worden wären. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. Sieht das Gesetz im Einzelfall keine Regelung vor, werden die Parteien versuchen, eine Regelung zu finden, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommt. Vorstehendes gilt sinngemäß für etwaige Vertragslücken. 

Diese Niederschrift wurde von dem Notar den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben: 

Johann Meier            Lisa Müller            Dr. Markus Schmidt 

(Verkäufer)                (Käufer)                 (Notar) 

Haftungsausschluss  

Bitte beachten Sie, dass der hier zur Verfügung gestellte Muster-Grundstückskaufvertrag lediglich als allgemeine Informationsquelle dient und nicht als rechtliche Beratung oder Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung angesehen werden sollte. Das Muster für den Kauf eines Grundstücks soll lediglich als Beispiel dienen und kann nicht für jede individuelle Situation oder spezifische rechtliche Anforderungen geeignet sein. Es wird dringend empfohlen, bei der Erstellung oder dem Abschluss eines tatsächlichen Grundstückskaufvertrags einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände angemessen berücksichtigt werden. 

Bitte beachten Sie auch, dass die Nutzung des Muster-Grundstückskaufvertrags auf eigene Verantwortung erfolgt. Es wird keine Haftung für Schäden oder Verluste übernommen, die sich aus der Verwendung dieses Musters ergeben könnten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Grundstückskaufvertrag sorgfältig zu überprüfen, erforderliche Anpassungen vorzunehmen und die rechtliche Zulässigkeit in Ihrem spezifischen Rechtsraum zu überprüfen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstückskaufverträge komplex sein können und von zahlreichen Faktoren abhängen, wie beispielsweise rechtlichen Bestimmungen, lokalen Vorschriften und individuellen Verhandlungen zwischen den Parteien. Daher sollte der Muster-Grundstückskaufvertrag nicht als umfassende Lösung betrachtet werden, sondern lediglich als Ausgangspunkt für weitere Anpassungen und Beratung. 

Foto(s): ©Adobe Stock/maho

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