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WDR Servicezeit: Haftpflichtversicherung für Kinder

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Wo Kinder spielen, da geht schon mal was zu Bruch. Haben die Eltern für ihre Kinder keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn die Kinder einen Schaden an fremdem Eigentum verursachen? In einem aktuellen Beitrag der WDR Servicezeit äußert sich Guido Lenné zu den gesetzlichen Regelungen der Aufsichtspflicht, der allgemeinen Haftung der Eltern und der Haftpflichtversicherung für Kinder.

Viele Eltern haben für ihre Kinder keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Was passiert aber, wenn die Kinder einen Schaden verursachen? Haften Eltern immer für ihre Kinder? Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht bzw. mit der Aufsichtspflichtverletzung? Ein Thema mit vielen Fragen!

Aufsichtspflicht der Eltern und Schuldfähigkeit der Kinder

Kinder gelten ab dem 7. Lebensjahr als schuldfähig. Einzige Ausnahme: der Straßenverkehr. Hier sind Kinder bis zum Alter von 10 Jahren nicht schuldfähig. Bleibt der Geschädigte dann also auf den Kosten sitzen, wenn ein nicht schuldfähiges Kind den Schaden verursacht? Tatsächlich besteht die reelle Möglichkeit, dass er die Kosten selber tragen muss. Meistens enden solche Fälle dann vor Gericht und verursachen damit weitere Kosten.

Neben der Schuldfähigkeit des Kindes ist auch zu klären, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Bei Kindern unter 4 Jahren sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind ständig zu beaufsichtigen. Bei Kindern über 4 Jahren wird es schon komplizierter: Je älter das Kind, desto größer die Intervalle, in denen die Eltern nach ihren Kindern sehen müssen. Ob Eltern in bestimmten Fällen für ihre Kinder haften, ist also durchaus davon abhängig, ob sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind oder nicht.

Dies ist offensichtlich ein Rechtsgebiet mit vielen Grauzonen und von Fall zu Fall variierenden Faktoren. In der WDR Servicezeit erklärt Guido Lenné, wie die Aufsichtspflicht in der Regel von den Gerichten ausgelegt wird, welche Ausnahmefälle es gibt, z. B. Körperverletzung, und was von der Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Haftpflichtversicherung immer ratsam

Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich freiwillig. Aufgrund der überschaubaren Kosten rät Guido Lenné Eltern jedoch in jedem Fall zum Abschluss einer solchen Versicherung. Denn die Alternative kann unter Umständen sehr teuer werden.

Wenn im Ernstfall keine Haftpflichtversicherung besteht und die Parteien sich nicht einigen können, sollten Sie sich schnellstmöglich Rechtsbeistand suchen. Für ein kostenloses Erstgespräch steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Verfügung.



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