Haben Sie eine Vorladung oder Anklage wegen Raubes erhalten? Verhaltenstipps

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Der Raub ist ein Delikt, das eine Wegnahme und eine Nötigung kombiniert. Dabei muss eine Drohung oder Gewaltanwendung die Wegnahme einer fremden Sache ermöglicht haben. Damit unterscheidet sich der Raub mittels des Erfordernisses einer Nötigung von einem Diebstahl. Denn ein Diebstahl ist lediglich eine Wegnahme einer fremden Sache.

Der Mandant, welcher wegen eines Vorwurfs des Raubes eine Vorladung oder eine Anklageschrift erhält, ist regelmäßig bezüglicher der kommenden rechtliche Schritte unsicher. 

Wie sollten Sie sich in einer solchen Situation verhalten? 

Im Fall der Beschuldigung des Raubes sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und von eigenhändigen Handeln absehen, um eine unbewusste Selbstbelastung zu verhindern. Es ist ratsam sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden um Ihre Interessen vertreten zu können. Dieser wird Sie über Ihre zustehenden Rechte informieren und Ihnen jederzeit bei anfallenden Fragen zur Seite stehen. Zunächst wird die Akteneinsicht beantragt. Der Anwalt für Strafrecht wird die Akten dabei vollumfänglich prüfen und somit alle bestehenden Informationen bezügliches des Vorwurfes einsehen können. Durch Ihren Fachanwalt für Strafrecht erfahren Sie welche Vorwürfe gegen Sie erhoben wurden. Außerdem leitet Sie Ihr Fachanwalt für Strafrecht bei den zu erwartenden rechtlichen Schritten an und wird Ihre individuelle erfolgsversprechenden Verteidigungsstrategie entwickeln. 

Welche Strafen drohen mir im Falle eines Raubes? 

Der Raub wird nach § 249 I StGB mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Damit kann das Strafmaß bis zu 15 Jahren erfassen. In minderschweren Fällen beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 

Allerdings wird die Strafe erheblich angehoben, wenn der Täter oder ein Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder eine andere Person in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. Außerdem erhöht sich ebenfalls die untere Strafgrenze, wenn der Täter den Raub als Mitglied einer Bande begeht. Liegt ein Raub in Kombination mit einer der vorab genannten Konstellationen vor, so ist eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu erkennen. Ein solcher Raub ist als „Schwerer Raub“ gem. § 250 StGB zu klassifizieren.

Die untere Strafgrenze kann weiterhin steigen, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug nicht nur bei sich führt, sondern dies/dieses auch verwendet. Zudem steigt die Strafe, wenn die Person bei dem Raub körperlich schwer misshandelt wurde oder in die Gefahr des Todes gelangt. Dabei handelt es sich um einen „besonders schweren Raub“. Der Raub in Kombination mit einem solchen Merkmal droht eine Strafe nicht unter fünf Jahren an. 

Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Der Raub ist ein Verbrechen im Sinne des § 12 StGB. Gemäß der Strafprozessordnung steht Ihnen als Erwachsener spätestens mit Anklageerhebung das Recht auf einen Pflichtverteidiger zu. Als Jugendlicher muss Ihnen einer europarechtlichen Richtlinie bereits bei der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren ein Verteidiger beigeordnet werden. Rufen Sie am besten bei uns an und wir informieren Sie zu den Möglichkeiten.


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