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Härtefallantrag stellen – besteht Aussicht auf Erfolg?

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Härtefallantrag stellen – besteht Aussicht auf Erfolg?

Experten-Autor dieses Themas

Härtefallantrag für das Studium

Nicht alles im Leben verläuft immer, wie ursprünglich geplant. Manchmal brauchen wir durch bestimmte Umstände eine zweite, dritte oder vierte Chance, um unser Ziel zu erreichen. Auch wer studiert (hat) oder studieren möchte, ist die eine oder andere Hürde vielleicht nicht unbekannt. Einen Ausweg bietet dann manchmal der sogenannte Härtefallantrag.

In welchen Phasen des Studiums kann man so einen Antrag stellen? Und mit welcher Begründung? Das möchte ich Ihnen heute an einigen Beispielen so kurz und verständlich wie möglich erklären. Ein Härtefallantrag kann aus ganz unterschiedlichen Gründen gestellt werden.

Härtefallantrag beim Zulassungsverfahren zur Uni

Wussten Sie, dass an unseren Hochschulen von vornherein bis zu 5 % der Studienplätze für Härtefallanträge frei gehalten werden? Das macht Mut und ermöglicht einigen Bewerbern eine sofortige Aufnahme ihres Studiums.

Haben Sie sich also für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und wurden abgelehnt, besteht die Möglichkeit, trotzdem noch angenommen zu werden. Dafür müssen besondere familiäre oder soziale Gründe vorliegen, die die Ablehnung im Zulassungsverfahren als sogenannte außergewöhnliche Härte darstellen. Das sind beispielsweise:

  • besondere familiäre Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern
  • eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, sodass die Wartezeit einen späteren Studienbeginn gefährden würde
  • eine körperliche Behinderung, die keine andere zumutbare Tätigkeit bis zur Aufnahme eines Studiums zulässt

Dabei gelten sehr strenge Maßstäbe. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen, die den Härtefall rechtfertigt. Neben der ausführlichen Schilderung Ihrer persönlichen Gründe sollten Sie unbedingt entsprechende Belege und/oder ärztliche Gutachten einreichen. Ihre Argumente sollten für den Prüfungsausschuss sehr klar und verständlich dargestellt werden und nachvollziehbar sein. Der Erfolg Ihres Antrages hängt maßgeblich von Ihrer Begründung ab. Der Antrag sollte direkt als solcher bei der Bewerbung um Zulassung gestellt werden – es sei denn, das beeinträchtigende Ereignis ist erst später eingetreten. Eine Zulassung kann zwar nicht garantiert werden, aber eine gute Vorbereitung des Antrags erhöht Ihre Chancen.

Härtefallantrag bei Prüfungen

Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, gibt es in der Regel die Möglichkeit der Wiederholung. An einigen Unis gibt es eine weitere Wiederholungsmöglichkeit. Dies regeln die Universitäten grundsätzlich selbstständig durch ihre Prüfungsordnung.

Haben Sie die Anzahl der Prüfungen überschritten? Dann können Sie unter Umständen einen Härtefallantrag stellen. Dieser muss sehr gut begründet sein, denn es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung. „Die Prüfung war zu schwer“, oder: „Ich habe mich aufgrund meiner Erkältung nicht gut gefühlt“, reichen dafür nicht aus. Auch werden weder Unkonzentriertheit noch Müdigkeit aufgrund des Nebenjobs oder das nachträgliche Beibringen eines ärztlichen Attests große Aussicht auf Erfolg haben. Doch welche Ausnahmesituationen könnten so einen Härtefallantrag begründen? Entsprechende Gründe liegen vor, wenn zum Beispiel:

  • ein Familienangehöriger kurz vor der Prüfung verstorben ist
  • plötzlich auftretende beeinträchtigende gesundheitliche Probleme während der Prüfung vorlagen

Es muss nachweislich ersichtlich werden, dass Sie nicht wegen Leistungsmangel, sondern aufgrund außergewöhnlicher Umstände durch die Prüfung gefallen sind. An manchen Unis gibt es auch die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Einen Rechtsanspruch auf eine Nachprüfung im Härtefall gibt es aber nicht.

Liegen jedoch bestimmte Umstände vor, lohnt es sich in jedem Fall, einen Härtefallantrag zu stellen. Denn das gibt Ihnen die Möglichkeit, das Studium doch noch zu bestehen oder fortsetzen zu können.

Beispiel eines Härtefallantrags mit Begründung

Hier ein Musterantrag, den ich für Sie entworfen habe:

Emma Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Muster-Universität

Prüfungsausschuss

Musterstraße 2

12345 Musterstadt

Datum: 15.01.20xx

Matrikelnummer: 98765

Studiengang: abc

Fachsemester: def


Härtefallantrag zur Verlängerung der Studienzeit um 2 Semester


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, die Frist zur Ablegung der Prüfung im Fach Musterkunde um 2 Semester, bis zum Ende des Sommersemesters xyxy, zu verlängern.

Begründung:

Im Laufe des aktuellen Semesters wurde ich schwanger. Die ärztliche Bescheinigung darüber ist diesem Antrag als Anlage 1 beigefügt.

Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der xyxy. Nach 12 Monaten Elternzeit ist die Versorgung und Unterbringung des Kindes gewährleistet, sodass ich zum yxyx das Studium fortsetzen und die erforderliche Prüfung ablegen kann.

Bei Rückfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Emma Mustermann


Anlage

1 ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft

Härtefallantrag beim BAföG

Auch im Rahmen des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist es möglich, einen „Antrag zur Vermeidung einer unbilligen Härte“ zu stellen. Dabei wird ein weiterer Teil des Einkommens gem. § 25 Abs. 6 BAföG anrechnungsfrei gelassen.  Voraussetzung für die Erhöhung des Freibetrages (also letztlich mehr Geld) ist, dass außergewöhnliche Aufwendungen anfallen, die nicht vermeidbar sind, wie beispielsweise:

  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Kosten für die auswärtige Unterbringung eines Unterhaltsberechtigten
  • Mehrkosten durch pflegebedürftige Haushaltsmitglieder

Zusätzlich kann ein Antrag gestellt werden, um von der Anrechnung eines Teils des eigenen Vermögens befreit zu werden. Beispiele für solche Vermögen sind:

  • ein angemessenes Kraftfahrzeug, das zwingend notwendig ist, um die Uni oder Schule zu erreichen
  • Vermögen, das dem Antragsteller nicht allein gehört
  • Vermögen, dessen Veräußerung vertraglich ausgeschlossen wurde
  • Sparverträge, deren Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt als wirtschaftlich unvernünftig eingestuft wird (Geldanlagen wie Fonds und Depots zählen nicht dazu)

Härtefallantrag bei der Krankenkasse

Zu guter Letzt einmal ein etwas anderes Beispiel, bei dem es jedoch ebenfalls die Möglichkeit gibt, einen besonderen Antrag zu stellen: der Härtefallantrag bei der Krankenkasse. Hier geht es sehr oft um Zuschüsse, die bei Zahnbehandlungen anfallen.

Jeder, der schon mal eine Brücke oder Krone vom Zahnarzt seines Vertrauens brauchte, weiß, wie kostenintensiv so eine Behandlung werden kann. Gesetzlich Versicherte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und für die deshalb bestimmte zahnärztliche Leistungen finanziell nicht möglich sind, können bei ihrer Krankenkasse einen Härtefallantrag stellen. Dadurch werden bis zu 100 % der sogenannten medizinisch notwendigen Leistungen (Regelversorgung) bezuschusst, ohne dass ein Eigenanteil für den Versicherten anfällt. Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB) in den §§ 55 und 62 (Leistungsanspruch und Belastungsgrenze).
 Studenten mit BAföG-Anspruch, Geringverdiener oder Empfänger von Sozialleistungen können diesen Härtefallantrag stellen. Möchte der Versicherte aber einen hochwertigeren Zahnersatz als die Regelleistung (beispielsweise eine Keramikkrone statt der einfachen Variante), ist dies nicht durch die Härtefallregelung abgedeckt.

Sie sehen: Egal, um welchen Bereich es geht, es lohnt sich allemal, schon einmal etwas vom Härtefallantrag gehört zu haben.

Foto(s): ©Adobe Stock/Drobot Dean

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