Haftung für Brandschaden durch unsachgemäßes Laden von Lithium-Ionen-Akkus – KG Berlin entscheidet

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Im Januar 2024 fällte das Kammergericht Berlin ein bedeutendes Urteil bezüglich der Haftung bei Brandschäden, die durch das unsachgemäße Laden von Lithium-Ionen-Akkus entstehen. Der Fall betraf einen Gewerbemieter, der für einen Brandschaden in Höhe von 73.518 Euro haftbar gemacht wurde, nachdem die von ihm benutzten Akkus eines chinesischen Herstellers auf einem Holzregal geladen und dadurch ein Brand ausgelöst wurde. Diese Akkus sind bekannt dafür, unter bestimmten Bedingungen eine hohe Brandgefahr zu bergen.
Das Gericht stellte fest, dass das Laden der Akkus auf einer brennbaren Unterlage wie einem Holzregal eine deutliche Pflichtverletzung des Mieters darstellte. Es wurde betont, dass seit dem Rückruf von Samsung im Jahr 2016 die Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen, allgemein bekannt sind. Die Entscheidung des Gerichts reflektiert die wachsende rechtliche Anerkennung der Risiken, die mit der Nutzung und insbesondere dem Laden dieser Akkutypen verbunden sind.
Zusätzlich unterschied das Gericht zwischen dem Laden von kleineren Akkus, die in alltäglichen Geräten wie Tablets und Mobiltelefonen verwendet werden, und dem Laden von größeren, leistungsstärkeren 18-Volt-Akkus, wie sie im vorliegenden Fall betroffen waren. Während Erstere oft auf Schreibtischen und in ähnlichen, alltäglichen Umgebungen geladen werden und dies als sozialadäquat betrachtet wird, erfordert das Laden von größeren Akkus besondere Vorsichtsmaßnahmen und eine sicherere Umgebung, um das Risiko von Brandschäden zu minimieren.
Dieses Urteil, dokumentiert unter dem Aktenzeichen KG, Beschluss vom 11. Januar 2024, Az. 8 U 24/22, unterstreicht die Notwendigkeit, dass Gewerbemieter sich der potenziellen Gefahren bewusst sind, die von bestimmten technischen Geräten ausgehen, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Für Vermieter und Mieter könnte dieser Fall ein wichtiger Präzedenzfall sein, um die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Materialien und Geräten zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. Darüber hinaus könnte das Urteil dazu beitragen, das Bewusstsein für die richtige Handhabung und Lagerung von Akkus in gewerblichen und industriellen Umgebungen zu schärfen.


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